23 April 2007

Nun versucht sich Sachsen erstmals mit nachträglicher Sicherheitsverwahrung

In Sachsen ist erstmals nachträglich Sicherungsverwahrung für einen Straftäter verhängt worden. Das Landgericht Dresden stufte einen Sexualstraftäter weiter als gefährlich ein. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mann zu seinem früheren Verhalten zurückkehre.

Der 47 Jahre alte Mann, der eine achtjährige Haftstrafe wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt hat, stelle sich nicht seiner pädophilen Vergangenheit, hieß es. Die Therapie in der Haft habe er "regelrecht boykottiert". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: spiegel

Wenn das die Begründung ist, wird das Urteil genauso kippen, wie bei den entsprechenden untauglichen Versuchen in Sachsen-Anhalt.

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