04 Oktober 2007

In einer Stunde nüchtern

3.07 Uhr vor einer Discothek in Braunschweig. Mein Mandant sitzt in seinem Sportwagen, hat vor und in das Fahrzeug gekotzt und ist bewußtlos betrunken. Er wird mit TatüTaTa ins Krankenhaus gebracht. 4.08 Uhr im Krankenhaus. Polizeibeamter X. erhält die Mitteilung, dass mein Mandant ansprechbar sei, belehrt meinen Mandanten nach der StPO und entlockt ihm ein Geständnis.

Gut für den Polizeibeamten, dass der heute nicht als Zeuge geladen war, denn vor der Schulklasse im Gerichtssaal wären seine zu erwartenden Rechtfertigungsversuche sicher ein Lehrstück erster Klasse dafür gewesen, was ein Polizeibeamter alles falsch machen kann.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Frage ist: Was wird dem Mandanten vorgeworfen? Besoffen im Auto sitzen ist nicht verboten.

Und ich kann daher nur darauf schließen, was falsch gemacht wurde: Ermittlungen ohne Verdacht. Oder?

Anonym hat gesagt…

Ich meine, mich zu erinnern, daß aus "besoffen im Auto sitzen" schon der Vorwurf "versucht, betrunken Auto zu fahren" gemacht werden sollte. Ob das bei "liegt bewusstlos im Auto" noch so einfach geht?

Gut, eine Stunde später, da hat der Körper ja schon stolze 0,15‰ abgebaut.

 

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