01 Juli 2012

21, 22, 23, 24, 25 ... im Polizisten-Chor

Es gibt Polizeibeamte, die offenbar meinen, dass sie das Blaue vom Himmel herunterlügen dürfen, um etwas plausibel zu machen.

Die Streifenwagenbesatzung hält an einer Ampel ganz normal bei "Rot"


hinter einem dort wegen des Rotlichtes wartenden PKW. Der PKW-Fahrer schaut in den Rückspiegel, erkennt den Streifenwagen und geht irrend davon aus, dass der wegen eines Einsatzes vorbeigelassen werden muss, fährt deshalb über die Haltelinie und hält sofort an.

Die Polizeibeamten, die später gefragt werden, wie sie denn festgestellt haben, dass die Ampel schon mehr als drei Sekunden auf Rot geschaltet war, schreiben dann in die Akte:

Wir haben laut 21, 22, 23, 24, 25 raufgezählt!

Also, wenn Sie einen Streifenwagen an einer Ampel hinter einem PKW stehen sehen und erkennen, dass die Polizeibeamten synchron den Mund bewegen, dann wissen Sie, was los ist: Die zählen, weil es ja vielleicht sein könnte, dass das Fahrzeug irgendwann losfährt.

Ich hatte mal amüsante Ärger ( www.vier-strafverteidiger.de ), weil ich gegenüber zwei Polizeibeamten behauptet hatte, dass dem, was sie in eine Akte geschrieben haben, die Unwahrheit auf die Stirn geschrieben ist. Ich bin wieder so weit!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was ist eigentlich damals aus der Revision geworden?

Werner Siebers hat gesagt…

Leider verworfen. Konnte ich aber mit leben, der Teilerfolg reichte!

 

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