31 Juli 2012

Die Musik in mir

Ich bin gänzlich unmusikalisch, was mir immer leidlich gelungen ist, war, die Beatles von den Rolling Stones zu unterscheiden.

Aber jetzt habe ich trotzdem einen Aufschneider auf dem falschen Ton erwischt, der wollte nämlich im entscheidenden Moment volltrunken gewesen sein.

Bis kurz zuvor hatte er an dem Abend Gitarre gespielt. Auf mein Nachfragen -beruhend auf rudimentärem Wissen von vor 40 Jahren- fragte ich dann nach der Anzahl der Saiten der Gitarre, ob klassisch, Konzertgitarre und ob er denn, als er an dem Abend gespielt habe, falsch gespielt habe oder die Töne noch getroffen habe.

Mit stolz geschwellter Brust verneinte er das brüsk, natürlich habe er noch gut gespielt, nach dem Motto: Wie können Sie mich so etwas fragen!?

Nun wird es ihm schwer fallen, noch zu begründen, dass er beim Angriff auf meinen Mandanten alkoholisch völlig benebelt war, wenn er denn noch bis kurz zuvor recht gut auf einer Konzertgitarre klimpern konnte.

Hat meinem Mandanten gefallen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Naja, gerade die Beatles und Rolling Stones haben ja nun eindrucksvoll bewiesen, daß man betrunken oder anders vernebelt ausgezeichnet Gitarre spielen kann, selbst wenn man sonst nix mehr unfallfrei auf die Kette kriegt.

 

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