Da ich nicht wusste, wer und was auf mich zukommt, hatte ich das für Geschwindigkeitsmessungen übliche Programm abgespult, so mit Lebensakte, Gebrauchsanweisung, Eichnachweise, Schulungsnachweise usw.
Den "Hammer", das "Ass", behielt ich zunächst für mich, um mal zu schauen, was in der Hauptverhandlung so passiert.
Der Richter hielt sich auch bedeckt, bestätigte mir, dass jedenfalls die Hälfte meiner angekündigten Anträge zu bearbeiten wären.
Dann konnte er nicht mehr an sich halten und knallte sein "Ass" auf den Tisch und meinte:
"Den entscheidenden Punkt haben Sie aber übersehen!" und grinste vielsagend.
Sofort war klar, er hatte "mein Ass" auch, so dass ich lachend erwiderte: "Nein, ich weiß, dass ein Touran kein LKW ist!"
Hintergrund war, dass mein Mandant mit einem PKW-VW-Touran in einer 40er-Zone geblitzt worden war, die aber nur für LKW galt, und die Bußgeldbehörde -wohl nicht zum ersten Mal- zu dä...mmerig war, das zu erkennen. In der Akte war sogar der Vorwurf wie folgt dokumentiert: Mit dem PKW XYZ die zugelassene Geschwindigkeit für LKW um 33 km überschritten zu haben.
So dä...mmerig muss man erstmal sein.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Interessehalber: Wenn man so ein Ass hat, warum lässt man es dann erst zum Prozess kommen?
Weil die zugelassene Geschwindigkeit für PKW auch ein wenig überschritten war und ich nur mit einem Richter pokern und dealen kann, nicht aber mit der dä...mmerigen Bußgeldbehörde. Und der Bußgeldbescheid war nun einmal in der Welt.
Ich vermute die Bussgeldbehörde ist nicht blöd, sondern ändert den Bussgeldbescheid nicht, weil sie die Kosten des Anwalts tragen müsste. Der Richter stellt das Verfahren ein und der Mandant muss die Anwaltskosten zahlen, weil er ja ein wenig zu schnell gefahren ist und spart dem Steuerzahler etwa 750 Euro Kosten.
Bin mir aber nicht sicher. Ist dem so?
@kj: nimmt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid zurück, muss sie (die Bußgeldstelle) die notwendigen Auslagen (Verteidigerkosten) bezahlen. Läßt sie sehenden Auges den nicht haltbaren Bußgeldbescheid aufrecht, und kommt es erst vor dem AG zum Freispruch oder zur Einstellung, zahlt es die Staats-/bzw. Landeskasse.
So einfach ist das. Die Leute von der Bußgeldstelle würden es nie einräumen, handeln aber so, außer in wirklich eindeutigen Fällen.
Das war doch kein Poker, sondern eher Mikado, oder?
@cepag
gut, die Kreiskasse ist jedenfalls unbelastet. Bezahlt wirklich bei einer Einstellung immer die Staats- oder Landeskasse. Habe im Block andere Entscheidungen gesehen.
Hier hätte das Bussgeld verringert werden müssen, also der Bussgeldbescheid geändert werden müssen. Wird dann nur ein Teil der Kosten ersetzt und wie wäre es bei einem Urteil zu einem geringen Bussgeld mit den Anwaltskosten.
Kommentar veröffentlichen