08 Juli 2012

Steuerfahnder als Anstifter?

Das könnte nun doch noch spannend werden. Gierige Steuerfahnder als Anschieber zu möglicherweise strafbarem Verhalten?
Mobilfunkdaten und eine Zeugenaussage belasten nach Angaben Schweizer Behörden drei deutsche Steuerfahnder offenbar mehr als bislang bekannt. 
Die Fahnder sollen, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft in Bern, "Gehilfenschaft" zum Datendiebstahl geleistet haben. Hintergrund ist der 2,5 Millionen Euro teure Erwerb einer CD mit Daten von mehr als 1.100 deutschen Kunden der Credit Suisse Anfang 2010.
Der Schweizer Bundesanwalt hatte daraufhin im März dieses Jahres Haftbefehle gegen Deutschlands erfolgreichste Steuerfahnder erlassen. Der CD-Ankauf war von einem Mittelsmann vorbereitet worden, der sich bei der Wuppertaler Steuerfahndung gemeldet hatte. Er hielt Kontakt per Fax, Telefon und SMS, letztere gingen an die Handy-Nummer eines der Fahnder.
"Schönen guten Morgen – Terminbekanntgabe für neues Treffen erwünscht. Wann und wo?", tippte er etwa am 3. Juni 2008 in sein Handy der Marke HTC ein, mit "Gruß aus der CH". Die Auswertung jenes Geräts könnte den deutschen Ankäufern jetzt zum Verhängnis werden.
Die Schweizer Behörden glauben auch damit belegen zu können, dass die deutschen Fahnder Unterlagen nachbestellt haben. Die Anstiftung zum Datenklau ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch hierzulande eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet. 
Quelle: newsticker

Und dann war da noch

Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro

und der



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

Italienisch Übersetzer hat gesagt…

Oh oh! Bin gespannt was in dieser Angelegenheit noch zum Vorschein kommt...

Anonym hat gesagt…

Viele Vornamen:
Wie hat der Kopier-Freiherr das mit seinen 10 Vornamen denn eigentlich hingekriegt? Undenkbar: Haben da die Eltern etwa das Amt geschmiert? Warum wurde das nicht abgelehnt? Hat die abgelehnte Mutter im aktuellen Fall den falschen Anwalt gehabt? Wenn in diesem akuten Fall nicht alle vor dem Gesetz gleich sind, dann möchte ich mal die Begründung des ablehnenden Richters hören.

kj hat gesagt…

Die Beihilfe des Vorstandes der Credit Suisse zur Steuerhinterziehung im besonders schweren Fällen (für jede Tat bis zu 10 Jahre Haft) wirkt viel schwerwiegender. Die Anlagezinsen bei Schweizer Banken sind eher niedriger als anderswo, warum sollten so viele deutsche Anleger ihr Geld dort anlegen? Wegen der Berge, vielleicht. In meinen Augen wäre damit zumindest bedingter Beihilfevorsatz zur Hinterziehung gegeben. Steuerhinterziehung ist auch in der Schweiz strafbar, also stünde einem Haftbefehl gegen Schweizer Bankenvorständen nichts entgegen. Aber wie immer, lieber die kleinen Ganoven verfolgen und denen Exempel statuieren.

 

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