13 Juli 2012

Wenn der Hund den Tierarzt beißt

Da ich mich gerade mit angeblich strafrechtlich auffälligen Hundehaltern beschäftigen darf - nein, mich hat (noch) keiner gebissen - stolpere ich über ein frisches Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das zumindest in den Bundesländern, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung noch nicht vorgeschrieben ist, für Aufmerksamkeit sorgen sollte:

Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierverhalten wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes verursacht werden. Dies gilt nach einem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person - etwa eines Tierarztes - befindet und der Halter damit keinerlei Möglichkeit hat, steuernd auf sein Tier einzuwirken (OLG Celle, Urteil vom 11. Juni 2012 - 20 U 38/11). Das Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig für Tierhalter der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist.
Der 20. Zivilsenat hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Halterin eines Schäferhundes diesen in die Kleintierklinik des Klägers gebracht hatte. Dort wurde der Hund für die Behandlung narkotisiert. Beim Erwachen aus der Narkose biss das Tier den Tierarzt in die rechte Hand und verursachte schwere Verletzungen. Für diese Verletzungen verlangte der Tierarzt Schadensersatz und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich, weil er durch die Handverletzungen seine tierchirurgische Tätigkeit nicht mehr ausüben könne.
Quelle: OLG Celle 
Urteil vom 11. Juni 2012 - 20 U 38/11






DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

Schön blöd, wer den Hund nicht, versichert. So ein Biß ist ja noch das kleinste Übel. Hund rennt auf Straße, Auto weicht aus, knallt gegen Baum, Fahrer gelähmt. Herzlichen Glückwunsch.

Anonym hat gesagt…

§ 7 I StVG analog?

;-)

Roman Kaiser hat gesagt…

Mich würde das ja anders herum viel mehr interessieren. Nach dem alten Sprichwort: "Hund beißt Mann" ist keine Nachricht, "Mann beißt Hund" schon ;)

kj hat gesagt…

Aus den Quellen ist nicht zu entnehmen, ob das Gericht zu 834 BGB argumentiert hat. Es wäre nicht fernliegend zu diskutieren, ob nicht der Tierarzt zeitweise Tieraufseher war, und ob dies hinsichtlich der Haftung des Tierhalters gegenüber ihm nichts ändert.

So haftet der PKW Halter nicht für Schäden, die sich der Fahrer beibringt, wenn dieser aus Unachtsamkeit mit dem geliehenen PKW gegen einen Baum fährt.

 

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