Hartz IV reicht für das Existenzminimum von Familien laut einem Gerichtsurteil nicht aus. Die Regelleistungen verstoßen demnach gegen das Grundgesetz. Das stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt fest. Jetzt soll sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Geklagt hatte eine Familie, bei der die Eltern jeweils den Regelsatz in Höhe von 311 Euro bekommen, die 1994 geborene Tochter 207 Euro. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr minimaler Bedarf aber nicht gedeckt.
30 Oktober 2008
Landessozialgericht hält Hartz IV für nicht ausreichend
Deckungslücken unterhalb des Existenzminimums, bisher nur von Betroffenen behauptet, jetzt von einem Landessozialgericht festgestellt:
Quelle: dpa
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