31 Oktober 2008

Fernfahrer mit Fernkündigung

Ob diese Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung tatsächlich korrekt zugestellt wurde, kann zumindest diskutiert werden. Die Polizei als Bote wäre jedenfalls außergewöhnlich.
Da staunten selbst die Polizisten nicht schlecht: Er wolle einfach nicht mehr weiterfahren - mit dieser Begründung gab der 47-jährige Fernfahrer am Mittwochmorgen Schlüssel und Papiere seines Lastzuges bei der Polizei ab. Im übrigen wolle er sein Arbeitsverhältnis sofort beenden, denn als Berufs-Fernfahrer werde er in Zukunft sicher nicht mehr arbeiten.

Gestresst und müde weigerte sich der Fahrer eines Sattelschleppers sogar, den Lastzug zu seiner Speditionsfirma nach Schleswig-Holstein zurück zu fahren. Bei den eng gesetzten Termine bliebe ja noch nicht einmal Zeit für die vorgeschriebenen Pausen.

Quelle: wendland-net

Die Astsäger sind unterwegs

Die Gewerkschaftsbosse sitzen auf dem Ast ganz nah am Baum und sind noch mit Seilen am Stamm gesichert. Das gemeine Gewerkschaftsvolk sitzt auf der Spitze desselben Astes, der durch die drohende Rezession schon per se recht morsch geworden ist. Und diesen sägen die Bosse jetzt mit einer Motorsäge durch, indem sie den Astspitzensitzern verkaufen, dass in dieser Situation 8% Lohnerhöhung und eine nie gesehene Streikwelle genau das Mittel sind, das man jetzt braucht.
Auf die Metall- und Elektroindustrie rollt eine der massivsten Warnstreik-Wellen der Geschichte zu. Nach dem Abbruch der Gespräche in den großen Tarifbezirken hat die IG Metall zehntausende Beschäftigte zu kurzzeitigen Arbeitsniederlegungen in der Nacht zum Montag aufgerufen. Erste Warnstreiks wird es nach Gewerkschaftsangaben aber schon in der kommenden Nacht geben. Die IG Metall fordert acht Prozent mehr Geld für die Beschäftigten, die Arbeitnehmer haben bisher 2,1 Prozent angeboten.
Quelle: dpa

Rechts marschiert - auch in Gerichten?

Verwaltungsrichter in Kassel, deren Namen sicher Geschichte machen sollen oder wollen, finden an dem Motto: «Endlich auferstanden aus den Ruinen - Deutschlands Zukunft liegt in unserer Hand» auf die NPD bezogen offenbar nichts Verwerfliches.
Die NPD darf am Vortag des 70. Jahrestags der Reichspogromnacht in Fulda aufmarschieren. Das Verwaltungsgericht in Kassel erlaubte am Freitag die für den 8. November geplante Demonstration und gab damit einem Eilantrag der rechtsextremistischen Partei gegen das von der Stadt verhängte Versammlungsverbot statt.
Quelle: ddp

Monaco macht ernst mit Lungenreinigung

Was sind die armen bemitleidenswürdigen Raucher künstlich aufgeregt, wenn bei uns z.B. das Rauchen in Gaststätten verboten wird. Es wird so getan, als nahe damit das Ende der Welt. Die Monegassen und die Besucher des beliebten Urlaubs-, Ausflugs-, Luxus- und Spielerzieles trifft es ungleich härter, denn dort wird nun das Rauchen in jedwedem geschlossenen Gemeinschaftsraum und am Arbeitsplatz verboten sein.
Im Fürstentum Monaco tritt am Freitag um Mitternacht ein umfassendes Rauchverbot an öffentlichen Orten in Kraft. Das im April vom Parlament verabschiedete Gesetz verbietet ab dem 1. November das Rauchen in "geschlossenen Gemeinschaftsräumen" sowie am Arbeitsplatz. Ein Sprecher der Tabakindustrie sagte der Zeitung "Monaco-Matin", er rechne wegen des umfassenden Rauchverbots mit einem Rückgang der Einnahmen um rund sechs Prozent. Auch die Spielkasinos in dem von Frankreich umschlossenen Zwergstaat sind von dem neuen Gesetz nicht, wie ursprünglich angedacht, ausgeschlossen.
Quelle: afp

Mutation eines ZPO - Kommentars



So müllig find ich den eigentlich gar nicht.

Hyänenhafter Zickenkrieg

Mir graut davor. In einem Wiederaufnahmeverfahren darf ich heute vor einem südostniedersächsischen Landgericht einer Beweisaufnahme beiwohnen, von der jetzt schon feststeht, dass sie recht unangenehm und in Phasen laut werden dürfte.

Zwei ehemalige Freundinnen, beide wohl mit ausreichend Temperament gesegnet, treffen aufeinander. Beide sind Zeuginnen und es ist abzusehen, dass sie nicht nur gegenteilig aussagen, sondern dass sie sich nachhaltig gegenseitig beschimpfen werden und der jeweils anderen unterstellen werden, zu lügen, im falschen Lager zu stehen, die falschen Freunde zu haben, nur die eigenen Interessen zu verfolgen, schon immer gelogen zu haben, feige zu sein, der Wahrheit nicht ins Auge schauen zu wollen, nicht einmal stricken zu können, keine Kartoffeln kochen zu können, immer den falschen Lippenstift zu benutzen ....... und was Frauen immer so einfällt, wenn die beste Freundin zur oberbesten Feindin geworden ist.

Nein, Vorurteile hab ich (jedenfalls insoweit) keine, aber einschlägige Erfahrungen.

GPS im Slip - die totale Kontrolle über die Frau

Das ist doch was für unsere Schäublisten. Kontrolle bis in die letzte Ritze, keine kann mehr weglaufen, die Frau ist immer im Visier.
Wovon eifersüchtige Männer bereits seit Langem geträumt haben, ist jetzt endlich Wirklichkeit geworden: Der brasilianische Unterwäschehersteller Lindelucy bietet seine neueste Kollektion mit GPS-Peilsender an - damit Mann via Google Maps immer verfolgen kann, wo Frau sich gerade herumtreibt.
Quelle: krone.at

30 Oktober 2008

Deutsche Banken in Österreich als Schlaraffenland dür deutsche Steuerverkürzer

Jetzt kann man besser nachvollziehen, warum der schweizer Chef der Deutschen Bank keine Steuergelder als Anschub annehmen will. Man holt sich die deutsche Steuer-Kohle wohl über Österreich, ohne dass man lästige Kontrolleuer oder gar die Beschränkung der Manager-Gehälter hinnehmen muss. Das macht natürlich Sinn.
Die Deutsche Bank und die Commerzbank in Österreich beraten offenbar deutsche Steuersünder, wie sie ihr Geld vor dem Finanzamt in Sicherheit bringen können. Das dokumentierte das Magazin "Panorama - die Reporter" am 29. Oktober 2008.
Quelle: daserste.ndr.de

Drogenbulle ab in den Knast

Auch Polizeibeamte sind nicht davor gefeit, hin und wieder das ein oder andere Genußmittel zu sich zu nehmen. Recht kalt wird der Wind von vorne aber, wenn die Genußmittel verboten sind und man sich erwischen lässt.
Ein Polizist hat in seinem Haus in der Oberpfalz eine Marihuana-Zucht betrieben. Der 39 Jahre alte Beamte, der bei der Polizei in Lauf an der Pegnitz beschäftigt war, sitze in Untersuchungshaft, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Nürnberg Medienberichte.

Dem 39-Jährigen wurde ein kleines Feuer auf seiner Plantage zum Verhängnis. Ausgerechnet eine UV-Lampe, die der Mann für die Aufzucht der Drogenpflanzen eingesetzt hat, löste den Brand aus. Bei den Löscharbeiten stieß die Feuerwehr auf die illegale Plantage inklusive Bewässerungsanlage. Die Flammen selbst konnten schnell gelöscht werden. Auf dem Dachboden des Hauses des Polizisten in Grafenwöhr entdeckten seine Kollegen anschließend 68 Pflanzen und rund 300 Gramm bereits geerntetes Marihuana. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken wurde der Polizist vom Dienst suspendiert.
Quelle: infranken.de

Endlich Wiedergutmachung für Polizeiwillkür

Endlich Gerichte, die völlig überzogenen Polizeieinsätzen genau die Bedeutung beimessen, die sie für die betroffenen Opfer haben.

Josef H. wurde schwer verletzt und psychisch traumatisiert - durch Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK). Acht Jahre lang musste er um Schadenersatz kämpfen. Jetzt gab ihm das Kölner Oberlandesgericht Recht.

Dem Fliesenlegermeister aus Sankt Augustin stehen nach dem Urteil 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Außerdem muss das Land Schadenersatz in sechsstelliger Höhe wegen Verdienstausfall zahlen, entschied das OLG am Donnerstag (30.10.08). Das Gericht rügte den Polizeieinsatz vor acht Jahren: Es sei vor dem Zugriff auf einen völlig Unschuldigen nicht ausreichend ermittelt worden. "Da wurde Dorfklatsch zur Grundlage einer Durchsuchung genommen", sagte Richterin Petra Diederichs.

Quelle: wdr

Aussetzung der KFZ-Steuer bei Neuwagen ab 2009

Ob dieser Schnellschuss nun der Kracher sein wird und die KFZ-Industrie vor der Krise bewahren kann, darf wohl mit Fug und Recht in Zweifel gezogen werden.
Die große Koalition will mit einer befristeten Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer der kriselnden deutschen Automobilwirtschaft unter die Arme greifen und Kaufanreize für energiesparende Autos schaffen. Nach Informationen der Rheinischen Post aus Regierungskreisen soll die Kfz-Steuer für Neuwagen der Schadstoffklassen Euro-5 und Euro-6, die 2009 angeschafft werden, für zwei Jahre ausgesetzt werden. Wer 2009 ein Auto der Abgasnorm Euro-4 kauft, zu dieser Gruppe gehören seit drei Jahren alle Neufahrzeuge, soll für ein Jahr von der Steuer befreit werden. Besitzer von Altautos müssen wie bisher die Kfz-Steuer je nach Hubraumgröße entrichten.

Quelle: rp-online

Sex-Anrufe von BBC-Moderatoren

Auf den ersten Blick geht es um schweinische Anrufe, um Sex und das „F-Wort“. Auf den zweiten Blick geht es um manipulierte Gewinnshows, Gebührengelder und um einen der angesehensten Fernseh- und Hörfunksender der Welt. Die öffentlich-rechtliche britische Rundfunkanstalt BBC steht am Pranger, nachdem zwei Moderatoren in einer Radioshow einen Schauspieler angerufen haben und ihm obszöne Sex-Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterließen. Die Pannenserie bei der BBC hat die Debatte über die Notwendigkeit des gebührenfinanzierten Rundfunks im Königreich neu befeuert. Sogar der Premierminister hat sich eingeschaltet.
Quelle: aol

Im Vergleich dazu war das gefakte Telefonat Müntefering - Ypsilanti ein schaler Kindergarten-Klamauk.

Landessozialgericht hält Hartz IV für nicht ausreichend

Deckungslücken unterhalb des Existenzminimums, bisher nur von Betroffenen behauptet, jetzt von einem Landessozialgericht festgestellt:
Hartz IV reicht für das Existenzminimum von Familien laut einem Gerichtsurteil nicht aus. Die Regelleistungen verstoßen demnach gegen das Grundgesetz. Das stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt fest. Jetzt soll sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Geklagt hatte eine Familie, bei der die Eltern jeweils den Regelsatz in Höhe von 311 Euro bekommen, die 1994 geborene Tochter 207 Euro. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr minimaler Bedarf aber nicht gedeckt.
Quelle: dpa

Das heisse Höschen der attraktiven Fahrlehrerin

Wir arbeiten in Fahrerlaubnisangelegenheiten eng mit einer nahe gelegenen Fahrschule aus Braunschweig zusammen. Dass deren Inhaber aber irgendwelche brisanten Unterlagen in seinem Slip verstecken könnte, hätte ich nicht gedacht. Anders geschehen jetzt im Bonn:

Geheime Prüferliste im Damenslip: Bei einer Hausdurchsuchung kam die Polizei einer attraktiven Fahrlehrerin auf die Schliche.

Die 48-Jährige hatte einem TÜV-Fahrprüfer (75) die Unterlagen abgeschwatzt. Beide saßen jetzt wegen Geheimnisverrats auf der Anklagebank.

Die Liste wird gehütet wie ein Schatz. Gedacht nur für den internen Gebrauch beim TÜV. Vierzehn Tage vorher legt der TÜV fest, welche Prüfer an welchen Tagen die Fahrprüfungen für Führerscheinanwärter abhalten.

Ein begehrtes Objekt für jeden Bonner Fahrlehrer: Mit Hilfe der TÜV-Liste könnte er besonders „schwere Fälle“ bei als gnädig bekannten Prüfern anmelden. Diese Fahrschüler könnten ihren Lappen so leichter ergattern als anderswo.

Fahrlehrerin Hilde F. (Name geändert) hatte es geschafft. Die Blondine luchste dem früheren Soldaten die Liste ab. Der Amtsrichter: „Eventuell hat sie den Prüfer weichgekocht. Er hatte eine Affinität zu der attraktiven Fahrlehrerin.“

Doch die Sache flog auf. Die 48-Jährige stand wegen anderer Betrugsvorwürfe und einer Steuersache ohnehin im Fahndungskreuz der Polizei.

Es gab mehrfach Hausdurchsuchungen. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei die geheime Prüferliste: Im Slip der Fahrlehrerin.

Die Strafen für die zwei Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses: 1.500 Euro Geldstrafe für den Prüfer, die schöne Fahrlehrerin muss 1.250 Euro blechen.

Quelle: express

29 Oktober 2008

STA will Höchststrafe für Kofferbomber

Im Düsseldorfer «Kofferbomberprozess» hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten 24-jährigen Libanesen gefordert. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Vorwurf des vielfachen versuchten Mordes zutreffend sei. Der Angeklagte und sein Mittäter hätten bei der Tat im Sommer 2006 alles Erforderliche getan, um möglichst viele Menschen zu töten und auf diese Weise Angst und Schrecken zu verbreiten.Der Mittäter wurde schon im Libanon verurteilt.
Quelle: dpa

Man wird vergleichen können und müssen, wer von beiden zuerst entlassen wird.

Bundesverfassungsgericht verhindert nachträgliche Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat verhindert, dass ein Sexualstraftäter in Sachsen in nachträgliche Sicherungsverwahrung kommt. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss betonte das Gericht in Karlsruhe erneut die Voraussetzungen, unter welchen weiterhin gefährliche Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung untergebracht werden dürfen. (AZ: 2 BvR 749/08)
Quelle: afp

In der Entscheidung heißt es u.a.:

Ferner fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für den vom Landgericht gezogenen Schluss, dass der Beschwerdeführer mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird,durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Der Prognose der Sachverständigen, nach denen der Beschwerdeführer "sexuelle Übergriffe" begehen werde, hat sich das Landgericht zwar nachvollziehbar angeschlossen. "Sexuelle Übergriffe" sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Vielmehr versteht darunter auch das Landgericht eine große Bandbreite von Handlungen. Es liegt auf der Hand, dass es in einer solchen Konstellation erforderlich ist, spezifisch zur Wahrscheinlichkeit gerade der gesetzlich einzig bedeutsamen schweren Delikte Stellung zu nehmen.

Finanzkrise: Kapitalanlage - Haie fressen Spar - Euros

Verzweifelung und Unsicherheit über die Zukunft lässt Anleger noch schneller auf angeblich sichere Anlagemodelle hereinfallen. Die Betrugsbranche boomt. Vor größeren Investitionen bietet es sich dann an, Anwälte zu Rate zu ziehen, die sich im Dickicht des Kapitalanlagebetruges auskennen, um es wahrscheinlich zu machen, dass die Spreu vom Weizen getrennt werden kann.
Wegen der Verunsicherung der Verbraucher durch die Banken- und Börsenkrise nimmt in Deutschland der Schaden durch Kapitalanlagebetrug einem Bericht zufolge dramatisch zu. Der Chef des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS), Volker Pietsch, sagte der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe): "Schon jeder zweite Spar-Euro wandert in den Schlund der Kapitalanlage-Haie." Für das laufende Jahr erwarte der Verein eine Verdopplung des Schadens auf 80 Milliarden Euro. Wie das Blatt weiter schreibt, beklagen Verbraucherschützer außerdem massenhaft verschickte E-Mails, in denen Boni versprochen und die Nutzer dann auf Casino-Seiten geleitet werden.
Quelle: afp

Sex-Freier im Internet am Pranger

Diese Seite ist der absolute Kracher. Wer mal schauen will, ob Onkel Willi, Neffe Alexander, der Ehegatte oder der Pfarrer bei den Nachbarn den Straßenstrich besucht, könnte hier fündig werden.
Rechtlich haben tschechische Städte kaum Möglichkeiten, gegen den Sextourismus aus Deutschland vorzugehen. Eine Kleinstadt setzt daher auf Abschreckung. Sie veröffentlicht Fotos der Freier im Internet oder lädt sie als Zeugen vor. Das größte Bordell eines Ortes musste mittlerweile schon schließen - mangels Kunden. Und auch auf dem Straßenstrich ist es deutlich ruhiger geworden. Ewig will man den Kampf gegen die Freier in Nordböhmen allerdings nicht so weiterführen. Schon Ende dieses Monats ist erneut ein Gesetz im Parlament, das die Prostitution regeln soll. Dann, so die Hoffnung der Bürgermeister, könnten auch Rotlichtbezirke ausgewiesen werden, und zwar ähnlich wie in Deutschland am Rande der Städte und nicht mehr mittendrin.
Quelle: swr/tagesschau

28 Oktober 2008

Flugblätter aufgetaucht: « Klaus Wowereit - geboren am 1. Oktober 1953 - gestorben am 30. Oktober 2008 »

Wohl kaum richtig ernst gemeint, aber bedrohend genug, um den Staatsschutz auf den Plan zu rufen, sind grenzwertige Plakate, die in Berlin aufgetaucht sind.
Wegen Plakaten, die den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Zusammenhang mit der Schließung des Flughafens Tempelhof zeigen, ermittelt jetzt der Staatsschutz. Das berichtet der «Tagesspiegel» in seiner Mittwochausgabe. Im Umfeld des Flughafens sind der Zeitung zufolge in den vergangenen Tagen Plakate mit dem Schriftzug «Klaus Wowereit - geboren am 1. Oktober 1953 - gestorben am 30. Oktober 2008» angebracht worden. Ein Polizeisprecher bestätigte die Ermittlungen, sprach aber von Flugblättern, die vor allem verteilt worden seien. Es gehe um die Tatbestände Bedrohung und Beleidigung.
Quelle: ddp

Der gemeine Leser will das Schlechte und das Schmutzige

Viele Prominente glauben offensichtlich, sie können sich aussuchen, über welchen Teil ihres Lebens die Medien berichten. Sie hätten dabei gern die dunklen Seiten aus ihrem Leben verbannt. Es wäre aber doch mehr als langweilig, wenn man dann nur noch lesen könnte, wer welche Stiftung für arme Kinder gegründet hat oder wer gerade in welchem Film als Hauptdarsteller brilliert. Viel spannender sind doch die dunklen Seiten wie Taschenpfändungen, Haftstrafen oder Alkoholexzesse. Die durchschnittlichen Leser wollen das Schlechte und das Schmutzige, und der BGH gönnt es ihnen - ich auch:
Die "Bild"-Zeitung durfte Fotos von dem Schauspieler Karsten Speck zeigen, auf denen er wenige Tage nach Antritt einer Haftstrafe das Gefängnis für einen Tag verließ. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Die Zeitung hatte berichtet, dass der 2004 wegen Immobilienbetrugs zu 34 Monaten Haft verurteilte Speck die Strafe im offenen Vollzug verbüßen durfte und dazu zwei Bilder von Speck vor dem Gefängnis abgedruckt. Laut BGH wurde durch die Bilder das "Fehlverhalten" Specks zwar erneut öffentlich bekannt gemacht. Doch Speck habe dies wegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit hinnehmen müssen. (AZ: VI ZR 307/07 )
Quelle: afp

Die Mischung macht es halt, was ein Veröffentlichungsorgan spannend macht. Gut, dass das sogar der BGH erlaubt.

Rauchfreie EU - die Zigarette danach nur noch unter freiem Himmel ?

Lange genug geraucht habe ich, hoffentlich nach fast 40 Jahren Qualm auch noch früh genug aufgehört. Trotzdem tun mir die armen Weiterqualmer ein wenig leid, denn demnächst müssen die sich wohl für ihren Genuss richtig verstecken.
Nach dem Willen der EU-Kommission soll in absehbarer Zukunft jeder Arbeitsplatz nikotinfrei werden – das würde auch für Kneipen und Restaurants gelten.

Würde aus den Plänen ein Gesetz, hätte das weitreichende Folgen auch für die Gastronomie in Deutschland: Dann wäre Tabakqualm grundsätzlich in Kneipen, Restaurants und Diskotheken tabu; die Bundesregierung wäre gezwungen, das Rauchverbot bundesweit einheitlich zu regeln. Bislang hat jedes Bundesland eigene Vorschriften.

Quelle: newsclick

Wenn das Rauchen dann auch noch in allen geschlossenen Räumen verboten wird, muss man für die Zigarette danach das Davor wohl auch nach draußen verlegen. Davor???








Gemeint ist der Nachtisch, nicht was der EINE schon wieder denkt.

Analphabetischer Rechtsanwalt

Wir sind hier in der Provinz nur ein kleines Büro mit ganz kleinen Lichtern, an die "Global Player" kommen wir natürlich nicht heran. Ganz schlimm trifft es den Kollegen Z.Z., dem das Amtsgericht Braunschweig jetzt eine Schwäche bescheinigt hat, die schon wieder Bewunderung dafür auslöst, wie so einer die beiden juristischen Examina schaffen konnte, wobei er allerdings seine Promotion jetzt wohl vergessen kann, denn:

In der Strafsache
X.Y.
wird dem Angeklagten Herr Rechtsanwalt Z.Z. als Verteidiger beigeordnet, da er Analphabet ist.
Hoffentlich war das mit ANALphabet jetzt nicht wieder zu sexistisch.


Wieder mal nur einfach so rausgerotzt

Beschlüsse im DNA-Feststellungsverfahren werden zwischenzeitlich von vielen/einigen Gerichten recht verantwortungsbewusst im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassunsgerichts bearbeitet und lange nicht jeder Antrag der Staatsanwaltschaften wird, wie früher leider mehr als üblich, einfach "durchgewunken".

Heute bekomme ich aber mal wieder so einen Hammer auf den Tisch, bei dem sich mir bei der Frage nach dem Verantwortungsbewusstsein der Richter, die solche Beschlüsse rausrotzen, die Haare kräuseln.

Mit dem lapidaren Satz, die negative Prognoseentscheidung scheitere nicht daran, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden sei, begnügt sich ein Amtsrichter. Danach schreibt er aus dem Urteil verkürzt den Sachverhalt ab, ohne sich nur mit einem Wort mit dem Zeitablauf seit der Tat, den Lebensumständen und der Persönlichkeit der Person, insbesondere mit seinem umfassenden Geständnis und der Tatsache auseinanderzusetzen, dass lediglich eine Beihilfe vorgeworfen wurde, die sich schwerpunktmäßig in Dolmetschertätigkeiten erschöpfte.

Von der vom Bundesverfassungsgericht bei solchen Verfahrenstypen geforderten Aufklärungspflicht im Freibeweisverfahren keine Spur - würde natürlich auch Arbeit machen!

Sex auf der Parkbank - Provokation von Juristen?

Manche Menschen können es nicht lassen und machen Dinge öffentlich, die aus verschiedensten Gründen von anderen verpöhnt werden, sei es aus Scham, Prüderie, Neid oder anderen Gründen. Dass das Folgen haben kann, mal positive und mal negative, wird von dem einen bewusst so gesteuert oder aber von anderen nicht bedacht. So wird es wohl möglicherweise bei einem Pärchen gewesen sein, das jetzt in München öffentlich nackt mehr oder weniger über sich hergefallen ist und dabei sich offenbar wenig darum geschert hat, dass z.B. auch Kinder Zeugen des öffentlichen Aktes werden könnten oder sich Juristen durch solches Tun und einem Bericht darüber provozieren lassen könnten.

Eine Erzieherin traute ihren Augen kaum: Komplett entkleidet hatten eine 17-Jährige und ein 21-Jähriger Sex auf einer Parkbank – mitten im Englischen Garten und vor den Augen dreier Kinder!

Die Kinder (1, 2 und 5 Jahre alt) waren mit der Erzieherin (49) gegen 15.20 Uhr unterwegs zum Spielplatz gegenüber der Mandlstraße. Am Spielplatz bemerkte die Frau auf einer Bank das Pärchen. Gänzlich ohne Kleider und Scham vergnügte es sich beim Geschlechtsverkehr.

Die geschockte 49-Jährige benachrichtigte sofort die Polizei. Die Beamten nahmen die Schülerin aus Freising und den Putzmann aus München fest – beide wurden zwar nicht mehr inflagranti, aber immer noch unbekleidet erwischt. Da der 21-Jährige unter anderem wegen Diebstahls vorbestraft ist, behielt die Polizei ihn in Gewahrsam.

Ihm und seiner Partnerin drohen Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch sexuelle Handlungen vor Kindern, sowie wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Noch ist unklar, inwieweit die drei kleinen Augenzeugen realisiert haben, was auf der Bank passiert ist.

Quelle: tz-online

27 Oktober 2008

Zivilrichter philosophiert über Pflichten eines Strafverteidigers

Seine Königliche Hoheit Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, hat seinen ehemaligen Strafverteidiger jedenfalls erstinstanzlich nicht schröpfen können. Ob die Einschätzungen des Gerichts Bestand haben können, wird sich zeigen.
Das Landgericht Hannover hat am Montag die Schmerzensgeldforderung von Ernst August Prinz von Hannover gegen seinen Ex-Anwalt abgewiesen. Der Richter urteilte, der beklagte Rechtsanwalt Jochen Heidemeier habe Ernst Augusts Persönlichkeitsrechte zwar verletzt, aber nicht schwerwiegend und rechtswidrig. Der Anwalt hatte in einem vier Jahre zurückliegenden Prozess um eine Attacke auf einen deutschen Hotelier in Kenia ein von Ernst August so nicht autorisiertes Geständnis unterzeichnet.

Ein Strafverteidiger sei berechtigt, zugunsten des Angeklagten eine andere Prozesstaktik zu verfolgen, als dieser es wünsche, wenn andernfalls zu befürchten sei, «dass der Angeklagte durch verfehltes Agieren Nachteile erfährt», sagte der Richter. Zudem stehe nach wie vor nicht fest, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich falsch gewesen sei. Somit sei Heidemeiers Vorgehen nach Ansicht des Gerichts nicht rechtswidrig.

Quelle: ddp

Isch hab das so nischt in Erinnerung ...

... oder, das ischt mir jetzt so nischt erinnerlisch.

Der vernommene Polizeibeamte gab diese Antworten so oft, dass ich nun bald selbst perfekt in rheinischen Dialekt vereinzelt darstellen könnte, was ich alles nicht mehr weiß. Aber durch Vorhalte bekommt das Gericht schon irgendwie etwas rein in den Zeugen, was da hinein soll. Kann man nur hoffen, dass der Zeuge nicht irgendwann platzt.

Zuhälter oder Zuhelfer, das ist hier die Frage

Was Zeitungsreporter so alles wissen. In einem umfangreichen Strafverfahren vor dem Landgericht Koblenz mit acht Angeklagten, in dem Termine vorsorglich zunächst bis Juni 2009 anberaumt sind, haben die Angeklagten an den bisherigen Hauptverhandlungstagen geschwiegen. Dass ein Zeitungsreporter dann von "Zuhältern" spricht, obwohl einer der Angeklagten bei der Polizei berichtet hat, lediglich einigen Frauen geholfen zu haben, ist nicht nachvollziehbar und zeigt mal wieder, dass Vorverurteilungen durch örtliche Zeitungen eher die Regel denn die Ausnahme sind.

26 Oktober 2008

Dümmer geht gar nicht und kostet reichlich

Ein typischer Fall, der aufzeigt, dass die Gier nach Drogen und Geld aus deren Verkauft auch den letzten Rest an Hirn verklären kann. Einem Mandanten, den das Landgericht Magdeburg abgeurteilt hat, hat ein abgelaufenes Schließfach am Bahnhof von Düsseldorf mehr als fünf Jahre eingebracht. Ein ähnlicher Fall ereignete sich jetzt im Badischen.
Ein Schließfach am Lahrer Bahnhof wurde von einem Bahnbediensteten geleert, weil die Mietzeit überschritten war. Darin befanden sich zwei Sporttasche mit insgesamt acht Kilogramm Amphetamin, Verpackungsmaterial und Streckmittel.

Zwei Tage später kam ein 24-Jähriger an den Bahnschalter und fragte nach dem Verbleib seiner "Gepäckstücke". Fünf Minuten später klickten die Handschellen. In seiner Lahrer Wohnung fand die Polizei rund 1100 Ecstasy-Tabletten und geringe Mengen Kokain, dazu Verpackungsmaterial und eine Digitalwaage. Woher das Rauschgift stammt, darüber schweigt der Mann. Gegen ihn wurde Haftbefehl beantragt, er sitzt in Untersuchungshaft.
Quelle: baden online

Kein Bock auf Rechts-Rock

Wie unterschiedlich auf ähnliche Phänomene reagiert werden kann, zeigen zwei Veranstaltungen am gestrigen Abend. Ob die eine oder die andere Reaktion von Polizei und Politik die angemessenere oder bessere war, mag jeder für sich entscheiden. Nicht immer ist nur das eine oder das andere das einzig Gute.

Alternative 1:
Bei einem Rockkonzert der rechtsextremen Szene am Samstagabend in Nordwestmecklenburg hat die Polizei rund 1000 Besucher aus ganz Deutschland gezählt. Wie die Schweriner Polizeidirektion am Sonntagmorgen auf ddp-Anfrage mitteilte, gab es bei der Veranstaltung im westlich der Kreisstadt Grevesmühlen gelegenen Dorf Mallentin keine Zwischenfälle, die ein Eingreifen der zur Beobachtung anwesenden Beamten erforderlich gemacht hätte. Auf die Verlegung des ursprünglich im Raum Hamburg angekündigten Konzertes sei die Behörde erst durch die damit verbundenen starken Fahrzeugbewegungen aufmerksam geworden, sagte ein Sprecher. Die polizeilichen Aktivitäten hätten sich auf Überwachungsmaßnahmen und Verkehrskontrollen beschränkt.
Quelle: ddp

Alternative 2:
Mit einem Großaufgebot an Beamten hat die Polizei am Samstagabend im Landkreis Augsburg ein illegales Skinhead-Konzert aufgelöst. An der unangemeldeten Veranstaltung in Thierhaupten nahmen etwa 130 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet teil, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Seinen Angaben zufolge spielten mehrere rechtsgerichtete Bands auf, die für verbotene Texte bekannt sind. 15 Menschen seien vorläufig festgenommen worden. Außerdem wurden CDs mit indizierter Musik sichergestellt.

Dem Sprecher zufolge rückten gegen 20.00 Uhr mehrere Hundert Einsatzkräfte an, um das Konzert vorzeitig aufzulösen. Es habe die Gefahr der Aufstachelung zum Rassenhass und der Volksverhetzung bestanden, hieß es unter anderem zur Begründung. Gegen Mitternacht war die Polizeiaktion beendet.

Quelle: ddp

Angela Merkels Truppe will keine Nacktbetrachter

In der EU hätte man sie schon gern, die "Durch-die-Kleider-Seher". Obwohl Schäubles Lakaien vermutlich heimlich schon gern den Menschen auch gern noch diesen letzten Schutz durchleuchten würden, heißt es angeblich aus dem Bundesinnenministerium, dass mann "diesen Unfug" nicht mitmachen wolle und dass es an deutschen Flughäfen keine Nacktscanner geben werde.

Man mag zurückgelehnt beobachten, wie lange diese hehre Einstellung anhält und wann einem auch an deutschen Flughäfen wortwörtlich auf das Fell gestarrt wird.

Morgen nicht zu früh zum Gericht, denn ...

... die europäische Sommerzeit ist zu Ende: Um 3.00 Uhr sind am Morgen die Uhren eine Stunde zurückgedreht worden. Das Signal für die Umstellung der 100 Millionen Funkuhren kam wie jedes Jahr aus der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, wo es morgens um 07.00 Uhr nach der "neuen Zeit" so aussah:

25 Oktober 2008

Fußball oder Krieg ...

... das ist hier die Frage, wenn man an Samstagen, an denen Eintracht Braunschweig auf dem Weg in die Champions Leauque ein Heimspiel hat, sich das Umfeld des Bahnhofes in Braunschweig anschaut.

Niveauhalter zu ersteigern

Liebe Niveausucher, Niveauvollen und Niveaulosen,

auf besonderen Wusch eines Niveauwächters aus Berlin versteigere ich hier einen Niveauhalter, der es gestattet, das zu halten, was eigentlich nicht mehr zu halten ist. Mitsteigern dürfen auch die, denen nun gar nichts mehr einfällt -mir übrigens auch nicht- was sie mir zu meinem Wiegenfest am 26.10.2008, also morgen, schenken sollen.

Wie immer bei diesen meinen beruflich bedingten Versteigerungen werde ich den Erlös ohne jeden Abzug spenden an den

Verein für sozialpädagogische Jugendförderung und Anstaltsfürsorge e.V. in der Justizvollzugsanstalt Braunschweig.

Dieser Verein kümmert sich seit Jahren aufopfernd um die in Untersuchungshaft befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden, für die, um allen Vorbehalten vorzubeugen, natürlich die Unschuldsvermutung gilt.

Eine meiner vorangegangenen Versteigerungen war bereits ein voller Erfolg, der Verein hat sich über die Spende gefreut, ich hoffe, der Erlös wird wegen des besonderen Gegenstandes noch höher sein als damals, zumal diesmal ein ungebrauchter Artikel angeboten wird.

Für Interessierte: Das Niveau liegt zur Zeit bei 75B.

Widersprüche bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Fall Yasmin Stieler

Man könnte den Eindruck gewinnen, bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig weiß im Morfall Yasmin Stieler entweder die eine Hand nicht, was die andere tut; oder man rudert langsam zurück, weil der eine Sprecher sich - wie nicht selten - ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.

So hieß es zunächst -und es hörte sich so an, als seinen die Ermittlungen abgeschlossen-: "Wir haben alle Spuren verfolgt und in alle Richtungen ermittelt. Trotzdem ist es manchmal so, dass sich einzelne Aspekte gegenseitig ausschließen."

Nun plötzlich butterweich: "Für eine Anklage reicht ein hinreichender Tatverdacht, der Haftbefehl erfolgte aber sogar unter dringendem Tatverdacht", verwies Staatsanwalt Joachim Geyer auf eine erste richterliche Entscheidung und viele belastende Indizien. Zu Einzelheiten der Indizienkette könne er natürlich keinen Kommentar abgeben, sagte Geyer. Aber natürlich werde allen Spuren nachgegangen, auch denen (eines) des Hobby-Ermittlers.

Das hört sich beinahe so an, als gehe auch die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich davon aus, dass der Tatverdacht nicht mehr dringend sondern nur noch hinreichend sei. Grund genug, trotz § 112 III StPO darüber nachzudenken, seitens der Staatsanwaltschaft den Antrag zu stellen, den Haftbefehl aufzuheben.

24 Oktober 2008

Italienische Behörde zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erhält weiteres Hochgeschwindigkeitsverkehrsmittel

Mal schauen, wer auf die Überschrift so anspringt. Eigentlich wollte ich loslegen mit:"Geiler Kracher für die Carabinieri" oder "Rasende Bullen" oder "Polizeiliche Tiefflieger" oder ...

Aber der Rüffel aus Berlin hat mich nun doch versuchen lassen, ein extrem schnelles Thema so langsam wie möglich zu umschreiben. Ich bin zufrieden und glaube für diese Stunde, dass die neue Sachlichkeit auf dem Weg zur Tugend der Niveaulosigkeit wirksam entgegenstrebt. Was in der nächsten Stunde ist, wird sich zeigen.

Ach so, worum es geht: C&P:
Die italienische Polizei kann bei der Verbrecher- und Verkehrssünderjagd ab sofort auf eine weitere Wunderwaffe setzen: Der Sportwagenhersteller Lamborghini übergab den Behörden am Freitag einen zweiten Luxussportwagen vom Modell Gallardo. Der neue Bolide soll den ersten Polizei-Lamborghini ersetzen, der seit 2004 in der Region Rom Dienst tat, wie der Autobauer mitteilte. Eingesetzt werden soll er vor allem in der Region um Bologna im Norden des Landes, wo auch der Sitz der Autofirma ist.
Quelle: afp

Missbrauch von Berufsbezeichnungen

Endlich mal wieder ein rein juristisches Thema vom Schmutzfinken:

Wenn A. H., Ass. iur., Doktorand, Berlin sich als "Rechtsanwaltskollege" bezeichnet und von "seinem Stand" (keine Angst, diesmal kein Sexthema) berichtet, mag zur Diskussion stehen, inwieweit dabei § 132a I Nr. 2 StGB einschlägig sein könnte.

Mich selbst regt so etwas überhaupt nicht auf und ich lasse ihn erzählen, was er mag.

Mir selbst macht es ausgesprochen Spaß, zu sehen, wie vornehmlich Juristen auf bestimmte Überschriften sofort anspringen. Ferner macht es mir noch viel mehr Spaß, zu erfahren, dass Personen, die weder bei "Jurablogs" noch mir irgendetwas zu sagen haben, völlig die Contenance verlieren (Schund; Ohne das Urteil gelesen zu haben, lehnen wir uns gewohnt weit aus dem Fenster; geistige Abgründe einiger Volljuristen usw.), wenn ihnen irgendwann etwas nicht passt.

Und wenn ein juristisches Portal nur noch juristische Themen mit geistvollen und sachlich trockenen Überschriften haben will, dann mag das so sein. Dass das bei Jurablogs verlangt wird, hat mir bisher noch niemand gesagt.

Aber weiter so, selten hat jemand eine so nachhaltig durchschlagende Werbung für einen meiner Posts gemacht, wie der Doktorrand aus dem Stand.

Beste Qualifikation für den Vatikan

Höchste berufliche Meriten, insbesondere auch moralische Unangreifbarkeit, nicht mehr und nicht weniger wird man für ein Amt verlangen können, das einmalig ist auf der Welt: Chef der Schweizergarde im Vatikan. Doch jetzt scheint beim Suchen nach einem Neuen das ein oder andere Informatiönchen durchgerutscht zu sein.
Daniel Rudolf Anrig ist ein guter Katholik. Der 36-Jährige hat vier Kinder, zwei Jungen und zwei Mädchen, und eine Theologin zur Frau.

Das stand nun aber im Züricher "Tages-Anzeiger": "Unter Anrigs Leitung drangen am 3. Juli 2003 um 5.30 Uhr zwanzig Beamte einer Spezialeinheit der Glarner Kantonspolizei mit zwei Drogenhunden ins Durchgangszentrum ein. Sie fesselten die Asylbewerber an Händen und Füssen, entkleideten und fotografierten sie und zogen ihnen einen Stoffsack über den Kopf."

Anrig wehrte sich gegen "die verzerrte Darstellung", wie das "St. Galler Tagesblatt" im Juli 2003 berichtete. Der Einsatz sei "gesetz- und verhältnismäßig" gewesen. Die Beamten seien nicht maskiert gewesen, die Leibesvisitationen hätten "im üblichen Rahmen" stattgefunden, und es seien keine Fotos in sexuell demütigender Stellung gemacht worden.

Heute will sich Anrig zu Einzelheiten der damaligen Ereignisse nicht mehr äußern. Sie seien "sehr weit weg".
Quelle: Spiegel

Diese Geschichte scheint aber auch sehr weit weg von der Vorstellung einer makellosen Reputation. Spannend, welche Konsequenzen der Vatikan aus diesen Vorwürfen zieht oder ob der Kandidat beanstandungsfrei am 01.12.2008 sein Amt antreten darf.

Kampusch - Entführer doch kein Einzeltäter?

Österreich ist schon ein schwer belastetes Völkchen. Kaum hat die Alpenrepublik den Schock über den vielgeliebten und bisexuellen Rechtsdemagogen Jörg Haider über sich ergehen lassen müssen, kocht eine gar nicht so alte Skandalgeschichte wieder auf. Irgendein Kamel hat wieder begonnen, Gras zu fressen, das gerade begonnen hatte, zu wachsen.
Der Fall des österreichischen Entführungsopfers Natascha Kampusch soll überraschend neu aufgerollt werden. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung «Die Presse» bestätigte das Justizministerium in Wien. Kampusch war 1998 von ihrem Kidnapper Wolfgang Priklopil als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und achteinhalb Jahre gefangen gehalten worden. Im August vor zwei Jahren war ihr die Flucht gelungen. Jetzt soll überprüft werden, ob ihr Entführer wirklich ein Einzeltäter war.
Quelle: dpa

23 Oktober 2008

Das klassische Eigentor

Es gibt immer wieder Verteidiger, die ihren Mandanten mit der Revision Felsbrocken statt Brotkrumen verschaffen, wenn sie in BTM-Verfahren "vergessen", die Nichtanwendung des § 64 StGB von der Revision auszunehmen. Vergessen oder keine Ahnung, das ist hier sehr oft leider die Frage.

Dann heißt es lapidar und schmucklos in der Revsionsentscheidung z.B.:
BUNDESGERICHTSHOF, BESCHLUSS (4 StR 257/08) vom 7. Oktober 2008

Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht. Der Revisionsführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch die Strafkammer nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen.

Wilder Westen auf der A7

Das dürfte zumindest eine Fahrerlaubnis kosten, was sich zwei Road-Cowboys auf der Autobahn geboten haben. Stressfrei war das nicht.
Ein sich über 20 Kilometer hinziehender Streit zwischen zwei Lkw-Fahrern auf der A 7 ist bis hin zum Einsatz eines Schreckschussrevolvers eskaliert. Bei dem Vorfall am späten Mittwochabend nahe dem niedersächsischen Northeim wurde niemand verletzt, wie die Göttinger Polizei am Donnerstag mitteilte. Demnach hatten sich der 55-jährige Lastwagenfahrer aus Chemnitz und sein 46-jähriger Kollege aus Kiel bereits ab Göttingen "behakt".
Quelle: afp

Rudelbums im Reisebus

Auf für die Protagonisten offenbar höchst anregende Art und Weise wurde nun der Begriff "Straßenverkehr" völlig neu definiert, wobei diese neue Art der "Straßenverkehrsgefährdung" so manchen Vorbeifahrenden sicher massiv abgelenkt haben dürfte.
Die Damen und Herren, die in den Bus steigen, tragen schon auffällig reizende Kleidung. Strapse und BH´s – mehr haben viele Mädchen nicht an. Die meisten sind Porno-Darsteller, einige sind Studenten aus Prag. Denn organisiert wurde die Lusttour von einer deutscher Pornofirma - mit Sitz in Tschechien. Sie hatten die rasante Idee mit dem Pornodreh im Reisebus

Und kaum ist der Pornobus auf der Autobahn, sind die ersten Damen mit Blowjobs beschäftigt. „Heute will ich Sex mit allen Männern hier“, sagt die blonde Maria (27). Sie studiert in der tschechischen Hauptstadt und verdient sich Geld mit solchen Sexdrehs. Das wilde Gehupe, weil andere Autofahrer sie beim Sex sehen, stört sie nicht. Im Gegenteil. „Das macht mich noch geiler!“ Warum? „Weil es was total Schräges ist. Wann hat man schon Sex mit zig Männern in einem Reisebus!“

Wilder Sex. In der ersten bis zur letzten Reihe toben sich die über 50 Leute aus. Übrigens: Ähnliche Busfahrten soll schon bald auch in Deutschland steigen …

Quelle: coupe

Und wie nennt man den Busfahrer, der verkehrsbedingt anhält: Spaßbremse!

Dresche nach dem Nümmerchen

Auch als Freier ist das Leben manchmal nicht so leicht, dafür aber um so schmerzhafter, ohne dass man unbedingt weiß, warum es auf die Glocke gibt.
Schmerzhaftes Ende einer eigentlich vergnüglichen Nacht: Nach dem Sex wurden zwei Freier übel verprügelt - mit einem Baseballschläger!

Es begann eigentlich wie ein ganz normaler Ausflug ins Pascha: Die Männer (21 und 38) tranken etwas an der Bar und verschwanden dann mit Mädels auf dem Zimmer. Danach setzten sie sich wieder an die Bar, nahmen noch einen "Absacker".

Doch dann - es war gerade halb neun am Morgen - tauchte auf einmal ein brutaler Schläger auf. Mit einem silbernen Baseballschläger drosch er auf die Männer ein, schlug einem in die Magengrube und dem anderen gegen den Kopf.

Die Opfer ergriffen die Flucht, rannten raus in ein Taxi. Mit dem ging's ins Krankenhaus, wo sie behandelt wurden.
Quelle: express

Vielleicht wissen sie ja selbst doch am besten, was sie falsch gemacht haben.

Bankvorstände müssen bluten

Jetzt kommen die Griffe dorthin, wo es wehtut. In die eigenen Taschen. Nicht mehr nur noch irgendwelche Pseudodrohungen mit empfohlenen Gehaltsdeckelungen in der Zukunft sondern -endlich- konkrete Schadensersatzansprüche für die massiven Fehler in der Vergangenheit.
Die Fehlspekulationen in der Finanzbranche führen nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» zu ersten Sanktionen gegen deutsche Bankmanager. Die Privatbank IKB verklage Ex- Vorstandschef Stefan Ortseifen auf Rückzahlung von Tantiemen in Höhe von 805 000 Euro und geht gegen drei weitere Ex- Manager vor, schrieb das Blatt. Ein amtierender Vorstand musste auf Druck des Aufsichtsrats bereits 558 000 Euro erstatten. Die IKB wäre Mitte 2007 wegen Fehlspekulationen in Milliardenhöhe beinahe pleitegegangen.
Quelle: dpa

Strafverfahren gegen Innenminister wegen Vetternwirtschaft

Auftrag an den Schwiegersohn, fast ein Jahr bis zum Beginn der Ermittlungen, bisher kein Rücktritt aus einer Position, die u.a. für die Polizei verantwortlich ist. Und wo sind die Bananenplantagen?
Fast ein Jahr nach der Sondersitzung des Landtags zur sogenannten Schwiegersohn-Affäre von Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) beschäftigt die Angelegenheit nun die Staatsanwaltschaft. Ein Unternehmen habe Strafanzeige gegen Bruch gestellt, berichtete die in Koblenz erscheinende «Rhein-Zeitung» (Donnerstagausgabe) vorab. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz prüfe nach eigenen Angaben, ob der Minister 2006 mit einem Auftrag für einen vierminütigen Werbefilm über Konversionsflächen des Landes gegen das Vergaberecht verstoßen habe.

Bruch hatte den Auftrag in Höhe von 180 000 Euro im Frühjahr 2006 an eine Firma vergeben, deren Mitinhaber sein späterer Schwiegersohn war. Die Opposition kritisierte dies als Vetternwirtschaft und forderte den Rücktritt des Ministers.

Quelle: ddp

22 Oktober 2008

Im Zweifel gilt das Wort des Polizeibeamten

Und, wer wünscht sich das? Natürlich ein Polizeibeamter!

In einem Bericht bei sterntv/RTL ging es um die Frage, ob bei Geschwindigkeitsmessungen mit einer Laserpistole eine Fotodokumentation verlangt werden sollte. Ein forscher Polizeibeamter meinte dazu in einem Interview, dass es sinngemäß eine Zumutung sei, Polizeibeamten zuzumuten, alle möglichen Verstöße fotografisch dokumentieren zu müssen.

Er meinte dann doch tatsächlich, man müsse vielmehr nach dem Prinzip verfahren: Im Zweifel gilt das Wort des Polizeibeamten.

Gut, dass die Prozessordnungen das nicht vorsehen. Schlecht, dass das in der Praxis oft von Richtern gleichwohl so gehandhabt wird und die Augen bewusst davor verschlossen werden, dass Polizeibeamte genauso oft irren und lügen wie der nicht verpolizeibeamtete Mitbürger.

Test


Test

Baden-Baden für den Nato-Gipfel abgeriegelt?

Die Antwort auf die Frage ist so ein wenig Radio Eriwan: Nein, aber fast!
Das in Baden-Baden und Straßburg stattfindende Gipfeltreffen zum 60-jährigen Bestehen der NATO im April 2009 wird unter massiven Sicherheitsvorkehrungen stehen. «Wir werden wohl den größten Polizeieinsatz in der Geschichte Baden-Württembergs erleben», sagte Landespolizeipräsident Erwin Hetger am Mittwoch in Baden-Baden. Zu den rund 6000 Einsatzkräften aus Baden-Württemberg werde eine «gleiche Größenordnung an Fremdkräften» der anderen Bundesländer und des Bundes kommen.

Der Landespolizeipräsident kündigte an, dass es Sicherheitszonen geben werde. Er versprach aber: «Baden-Baden wird nicht abgeriegelt.» Die Region werde «nicht in einen Ausnahmezustand versetzt». Camps von anreisenden Demonstranten sollen «nicht generell verboten» werden. Hetger betonte aber: «Camps wird es nur abgesetzt und mit gewissen Auflagen geben.»
Quelle: ddp

Staatsanwaltschaft lässt KfW durchsuchen

Das war dann doch ein bisschen viel Geld, um einfach hinzunehmen, dass das so richtig gewesen sein müsste. Jetzt interessiert sich die Staatsanwaltschaft für die Lehman-Überweisung.
Einen Monat nach der millionenschweren Pannen-Überweisung an die insolvente US-Bank Lehman Brothers hat die Polizei Räume der staatlichen KfW-Bank in Frankfurt durchsucht. Laut einer Mitteilung der Frankfurter Staatsanwaltschaft wurde nach Beweisen für den Verdacht der Untreue von KfW-Vorstandsmitgliedern gesucht. Möglicherweise haben sie bei der Überweisung von 319 Millionen Euro in einem Währungsgeschäft ihre Pflichten verletzt.
Quelle: dpa

Haider von Ausländerbande ermordet?

Das ist die Frage aller Fragen. Auf die Antwort hat mich ein Kommentator in dem Post zur Bisexualität des Herrn Haider gebracht.

Und er hat eine denkbare Antwort gefunden. Nämlich bei den Kollegen der "Titanic".

21 Oktober 2008

Dem Vorkauer wird vorgekaut

8 Angeklagte, 16 Verteidiger, Verhandlungstage zunächst bis Juni 2009, und dann ganz früh ein Zeuge (Polizist), der einen großen Teil der Akte vorkauen soll oder, wenn seine Erinnerung ihn verläßt, durch Vorhalte vorgekaut bekommt. Das Anstrengenste in diesem Verfahren vor dem Landgericht Koblernz ist zur Zeit, sich wach zu halten, aber irgenwie wird das Gericht es schon schaffen, das zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen, was man zu den Verurteilungen braucht.

Aber selbst bei solch traurigem Verhandlungsverlauf gibt es angenhme Highlights, die absolut berichtenswert sind, wie es die Kollegin Kerstin Rueber in ihrem Blog getan hat.

Jörg Haider war bisexuell

Müssen die Verschwörungstheoretiker jetzt im schwulen Umfeld nach einem Mörder suchen?
Auch wenn Journalisten und politische Gegner längst Bescheid wissen – in Österreich spricht keiner öffentlich über Jörg Haiders Bisexualität. Vielleicht steckt in diesem Tabu sogar ein Rest von Anstand. Doch ist dieser angebracht? Oder sollte man dem Menschen die Wahrheit zumuten?

Seit Adolf Hitler wurde in Kärnten niemand so geliebt wie er. Die Behauptung klingt ebenso verstörend wie absurd. Noch aberwitziger ist bloß, dass sie stimmt. Das südlichste, das seltsamste Bundesland Österreichs befand und befindet sich nach dem Unfalltod Jörg Haiders in einem emotionalen Ausnahmezustand – zwischen Trauerrausch und Trauerwahn.
Quelle: Welt

Lehrerhaftes Mißtrauen

Die Kollegin Kerstin Rueber berichtet in ihrem Blog über eine weiter um sich greifende Unsitte, dass Richter sich bei mitgeteilten Terminkollisionen verlangen, dass diese durch Vorlage der Ladung in anderer Sache nachgewiesen werden.

Insoweit sollten Prozessbeteiligte zukünftig von Richtern den Nachweis verlangen, dass "dienstliche Gründe" für Terminaufhebungen tatsächlich vorgelegen haben.

20 Oktober 2008

Aber gegen die Vorschriften gibt es doch Anwälte

Wenn die Serie "Die Anwälte" im Ersten weiter das Niveau der ersten zehn Minuten aus der ersten Folge hält, kann man gut nachvollziehen, dass RTL den Quatsch nicht mehr senden wollte. Wenigstens noch ein guter Spruch der alten Dame, die ihren Tod vorausahnt, mit ihrem toten tiefgefrorenen Hund begraben werden möchte und dann im wohlgepolsterten Sessel im Büro des Anwaltes verstirbt.

Geschichten, die das Leben schreibt. Brrrrrrrrrrrrrr!

Bankenkrise mit Schluckauf für alle

Bankenkrise im Kleinen, auch der Mann auf der Straße oder die Frau bei REAL durften nun ausprobieren, wie es ist, wenn nichts mehr so richtig geht beim Bezahlen und der Geldautomat Schluckauf bekommt.
Eine Störung im Bezahlsystem mit EC-Karte und Geheimnummer hat am Wochenende laut einem Pressebericht bundesweit für Irritationen und Schlangen an Kassen in Supermärkten, Warenhäusern und Tankstellen geführt.

In Märkten der Warenhauskette Real wurden betroffene Kunden nach Angaben eines Firmensprechers gebeten, an Sparkassen-Geldautomaten Bargeld abzuheben. Zudem wurde die Kundschaft mit Lautsprecherdurchsagen informiert. Andernorts hängten Supermärkte Plakate aus.

Auch das Abheben von Bargeld an Geldautomaten soll teilweise gestört gewesen sein.
Quelle: ddp

19 Oktober 2008

Falscher Griff ins Klo

Toilettenreinigung als Grundlage für diverse Körperverletzungsdelikte, auch so kann man Ehen beenden und Strafverteidigern und Scheidungsanwälten zu tun geben.
Der Streit eines Ehepaars um die korrekte Reinigung seiner Toilette ist am Samstag in Immenstadt im Oberallgäu eskaliert. Die 43-jährige Frau war nach Angaben der Polizei in Rage geraten, da ihr zehn Jahre älterer Mann die Toilette mit dem falschen Mittel gereinigt hatte. Daraufhin schüttete sie ihm das Putzwasser über den Kopf.

Dies ließ sich der Gatte nicht gefallen und schlug seiner Frau den Putzeimer auf den Kopf. Als sie ihm wiederum von hinten gegen den Rücken schlug, stürzte der Mann, fiel mit dem Kopf auf eine Kante, zog sich eine Platzwunde zu und wurde kurz bewusstlos. Der Ehemann habe schließlich freiwillig die Wohnung verlassen und habe sich zunächst eine andere Bleibe suchen wollen, teilte die Polizei am Sonntag weiter mit.

Quelle: ddp

Uli Hoeness als Rausschmeißer

Das wäre haarscharf ein Knaller für das zuständige Arbeitsgericht gewesen. Ulrich Hoeneß, Wurstfabrikant und nervenschwacher Manager des Fußballclubs Bayern München, ließ mal wieder den Allmächtigen raushängen.

Trotz des 1:0-Sieges in Karlsruhe ist Uli Hoeneß der Stress der letzten Wochen anzumerken. Denn nach der Partie rastete der Manager des Rekordmeisters FC Bayern München aus und lederte in der Mixed-Zone vor der versammelten Journalistenschar gegen einen Mitarbeiter.

"Sie sind wirklich vom FC-Bayern-TV? Sie müssen sich in der nächsten Woche einen neuen Job suchen", antwortete der dünnhäutige Manager auf die Frage des Bayern-Reporters, ob er die "Dusel-Bayern" erlebt habe.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen hatte die Szene aber nicht. Laut Bayern-Mediendirektor Markus Hörwick sei Hoeneß zwar verärgert gewesen, habe sich aber später zu einem Interview mit dem freien Bayern-Mitarbeiter getroffen; die Angelegenheit wurde dabei ausgeräumt.

Quelle: rp-online

18 Oktober 2008

Verdacht auf Scheidenpilzverunreinigung

Eine, hätte sich der Verdacht bestätigt, perfide Vorgehensweise wurde einem ehemaligen Fahrschüler einer Fahrschule in dem Ort, der eigentlich nur aus einer häßlichen Durchgangsstraße besteht, Bad Oeynhausen, vorgeworfen. Er soll angeblich den Toilettenbereich der Fahrschule aus Frust mit einem unangenehmen Pilz vergiftet haben.
Ohne Urteil hat ein eher unappetitliches Verfahren gegen einen 21-jährigen Löhner jetzt vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen geendet. Dem Chemie-Student war auch im zweiten Prozessanlauf nicht nachzuweisen, dass er aus Verärgerung über die misslungene Fahrprüfung die Toilette einer Fahrschule mit infektiösen Pilzen verunreinigt hat. »Das Verfahren wird wegen nicht erwiesener Schuld eingestellt«, verkündete Richter Dr. Eisberg schließlich mit Zustimmung des Staatsanwaltes und der streitenden Parteien.

Der damalige staatlich geprüfte Chemisch-technische Assistent des Instituts für Solarbiologie in Hameln sollte laut Anklage am 21. November 2005 die Löhner Fahrschule aufgesucht haben, um die sanitären Anlagen mit einem unbekannten gesundheitsgefährdenden Stoff zu beschmieren. Drei Frauen, die Ehefrau des Fahrschulinhabers, eine Fahrlehrerin und eine Fahrschülerin, hatten danach über Pilzerkrankungen geklagt. Gutachterlich ließ sich der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten, der heute in Darmstadt studiert, schließlich nicht erhärten. Ein Professor hatte erklärt, es sei dem Löhner nicht möglich gewesen, sich Pilzporen aus den Arbeitsgruppen zu besorgen. Die Zeuginnen hatten überdies nur wenig Interesse, ihre Erlebnisse öffentlich zu schildern.
Quelle: westfalen-blatt

Wobei im Falle des nicht möglichen Schuldnachweises an sich ein Freispruch hätte erfolgen müssen, aber vielleicht war die Einstellung ein Versuch, Rechtsfrieden einkehren zu lassen.

Redseliger Verteidiger versus redseligen Oberstaatsanwalt

Drei Tote, erschlagen von einem Rentner, Kleingärtnerdrama in Gifhorn.

Und nun das Rededuell des Staatsanwaltes und des Verteidigers, geführt über die Medien.
Oberstaatsanwalt Bernd Seemann hatte im Gespräch mit der Rundschau gesagt, er glaube, der Beschuldigte würde versuchen, die Ermittler an der Nase herumzuführen. Insbesondere gilt dies für seine wechselnden Aussagen zum Tatablauf, zur Waffe sowie zu deren Versteck.
Quelle: newsclick/Gihorner Rundschau
Der Verteidiger berichtet gegenüber unserer Zeitung: "Ich habe meinen Mandanten als ruhigen, in sich gekehrten Menschen kennengelernt. Seine Familie hält Kontakt zu ihm. Herr R. betont immer wieder, dass ihm die Tat leid tue und er die Geschehnisse bereue."
Quelle: newsclick/Gifhorner Rundschau

Fragt sich, wer von beiden wen mit diesem Gerede beeindrucken will. Oder vielleicht lesen sie auch beide nur gern den eigenen Namen in der Zeitung.

Unsitte der Anklage vor dem falschen Gericht

Wieder mal einer von unzähligen Fällen, bei dem wegen der Gesamtumstände völlig klar war, dass niemals eine Freiheitsstrafe von auch nur annähernd 4 Jahren erreicht geschweige denn überschritten werden wird. Gleichwohl, wie so oft, Anklage vor dem Landgericht und Zulassung dort. Warum? Zählkartenaufbesserung? Statistikverschönerung mit Inkaufnahme des Entzugs des gesetzlichen Richters? Man weiß es nicht so genau - oder doch?
Wegen schweren Raubes muss eine 23 Jahre alte Wolfsburgerin für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass die junge Frau im April einen Taxifahrer überfallen und seine Geldbörse geraubt hatte. Die 23-Jährige war vor dem Raub noch nie bei der Polizei in Erscheinung getreten, galt als "unbeschriebenes Blatt". Auch deswegen sprach das Gericht vom "minderschweren Fall". Für die Verteidigung hatte sich der Vorfall noch harmloser dargestellt: Sie forderte zwei Jare auf Bewährung, doch die Kammer entsprach mit ihrem Urteil genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Quelle: newsclick

An dem minder schweren Fall konnte nie ein Zweifel bestehen, so dass die Wahl des falschen Gerichts sich eigentlich aufgedrängt hat. Das nimmt einem Angeklagten immerhin eine Instanz, denn eine Berufung ist ihm bei einer Verurteilung durch das Landgericht, anders als beim Amtsgericht, nicht möglich.

Aber wann kommt das eigentlich mal vor, dass ein Landgericht eine solche Anklage, bei der es sich aufdrängt, dass jedenfalls weniger als 4 Jahre herauskommen werden, mal nicht zulässt und die Sache beim Amtsgericht eröffnet? Weihnachten? Ok, aber welches Jahr?

Und das, obwohl doch eigentlich allen Beteiligten irgendwann mal auffallen müsste, dass ein ganz erheblicher Anteil der Verurteilungen bei Landgerichten bei deutlich weniger als vier Jahren endet und eigentlich vor das Amtsgericht gehört hätte.

Rasender "Ernie" narrt die bayrische Polizei

Wer die Polizei narrt, hat die Sympathien auf seiner Seite. Manch einer wird sogar neidisch auf den Witzbold sein, solange er nicht erwischt wird.
Die Sesamstraße lässt grüßen: Nicht den rasenden Autofahrer, sondern nur eine Puppe von "Ernie" hat die Polizei auf ihrem "Blitzer-Foto" von der A9 entdeckt.

Die Bayreuther Verkehrspolizei glaubte zunächst, einen Schnellfahrer am 8.8.08 um 11.11 Uhr bei einer Geschwindigkeitsüberwachung auf der A9 in Richtung Berlin erwischt zu haben. Beim genaueren Hinsehen stellten die Überwacher jedoch fest, dass es sich um ein englisches Fahrzeug mit einer Rechtslenkung handelte und die Puppe "Ernie" auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte.

Die automatische Geschwindigkeitsmessanlage am Bindlacher Berg hatte den unbekannten Schnellfahrer mit 155 km/h in der 120er-Zone geblitzt. Und das war nicht das erste Mal: Wie die Polizei mitteilt, soll das Fahrzeug in Bayern schon desöfteren so geblitzt worden sein.
Quelle: frankenpost

Warum man aber den Fahrer auf der rechten Seite nicht erkennen kann, wenn Ernie der Beifahrer ist, habe ich noch nicht ergründen können.

17 Oktober 2008

Venus 2008 wird zur Poppkomm

Öffentlicher Sex auf einem Messestand? Verboten, verboten, verboten, gar nicht oft genug konnte der Sprecher der Erotikmesse Venus 2008 betonen, dass die dargebotene Nummer nicht erlaubt war. Man fand das sogar so schlimm, dass man damit drohte, den Stand zu schließen, falls das nochmal passiert. Auweia!

Halle 18, Stand 58, gestern Nachmittag: Zu lauter Musik ritt das slowakische Porno-Sternchen Barbara Devil (25) ihren Partner auf einem Stuhl, schlug ihm dabei in Ekstase auf die Brust. Es folgten Oralverkehr und Stellungswechsel – etwa zehn Minuten lang. Die „Venus“ plötzlich Poppkomm!

„Aus Imagegründen haben wir unseren 381 Ausstellern öffentlichen Geschlechtsverkehr untersagt“, sagt Venus-Sprecher Axel Schaffrath (39) gegenüber BILD. „Wir wollen eine seriöse Messe sein. Wenn wir einem Darsteller Live-Sex erlauben, dann wollen alle anderen das auch.“

Quelle: bild

Klar wollen das alle, insbesondere die Besucher! Und dass so ein Skandal mehr Besucher anlockt, dürfte auch kein Geheimnis sein.

VW-Sprecher soll sich an Sabotage-Spekulationen an Haiders Phaeton beteiligen

Es war zu erwarten und kommt heftiger, als befürchtet. Wilde Gerüchte und Spekulationen um den Tod des österreichischen Rechtspopulisten Jörg Haider. Jetzt soll sogar VW mitspekulieren.
Haider hätte den Unfall überleben können, sogar müssen, behauptet der Hersteller des Unglückswagens VW Phaeton, wie die britische „Sun“ schreibt. Nach Angaben der Zeitung, erklärt VW-Sprecher Peter Thul, dass der Phaeton neben dem Audi A8 einer der sichersten Wagen der Welt ist: „Es ist Tatsache, dass Haider zu schnell war. Aber die Kurve bei Klagenfurt dürfte für die Straßenlage des Autos bei der Geschwindigkeit kein Problem sein.“

Thul weiter: „Jemand mit Zugriff auf Haiders Autoschlüssel hätte die Elektronik des Autos manipulieren können. Es müsste sich also jemand in einer Werkstatt daran zu schaffen gemacht haben.“ VW will deshalb ein eigenes Experten-Team zur Untersuchung des Autowracks schicken.

Quelle: bild

Ist der Freier liebestoll, macht die Hure sich die Taschen voll

So richtig blind vor Liebe war offenbar ein Schweizer, als er seine ganze Existenz für eine Hure opferte, die sich über die Strafe, die sie erhalten hat, sicher nicht besonders echauffieren wird.
Eine Prostituierte hat in der Schweiz einem Kunden eine Liebesbeziehung vorgegaukelt und dadurch von ihm 210 000 Franken (rund 130 000 Euro) ergaunert. Ein Gericht in St. Gallen verurteilte die 40-Jährige am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten und einer Geldbuße von 5000 Franken. Der Betrogene hatte der Frau, die er 2005 in ihrem Massagesalon kennengelernt hatte, mehrere Kredite von insgesamt 190 000 Franken für ein angebliches Bauprojekt in ihrer Heimat Brasilien eingeräumt und ihr 20 000 Franken geschenkt. Als dem verliebten Freier, der von einer gemeinsamen Zukunft geträumt hatte, finanziell die Luft ausging, brach die Prostituierte den Kontakt ab.

Der Mann hatte die Darlehen zu spät gekündigt. Die 40-Jährige, eine verheiratete Mutter von zwei Kindern, hatte das Geld bereits verprasst. Das Urteil lautete auf Veruntreuung. Weil sie die Darlehensverträge mit falschem Namen unterschrieben hatte, wurde sie auch wegen Dokumentenfälschung verurteilt.

Quelle: mz

Beinahe historisches Tief: Benzinpreise unter 1,30 EURO

Wer nachher sein Büro oder das Gericht verlässt, sollte ganz schnell tanken. Wer weiß, wie lange es so bleibt.
Die sinkenden Rohölpreise haben auch für deutlich billigeres Benzin an den Tankstellen gesorgt. Der Energie Informationsdienst in Hamburg ermittelte diese Woche bei den Großkonzernen Durchschnittspreise von 1,32 Euro je Liter Eurosuper und 1,26 Euro bei Diesel. Besonders an freien Tankstellen lag der Benzinpreis zum Teil auch unter 1,30. So günstig war Benzin im Durchschnitt zuletzt Anfang 2007. Seit den Rekordständen Anfang Juli verbilligten sich Super und Diesel jeweils um fast 30 Cent.
Quelle: dpa

Beihilfe hilft

7 Millionen Zigaretten, das wäre zuviel gewesen für eine Bewährung. Weil der Angeklagte mit einem großen Teil der Zigaretten dann letztlich nicht mehr als direkter Täter einer Steuerhehlerei sondern mehr als Vermittler im Sinne eines faktischen Beihelfers eines Lagerraums in Verbindung zu bringen war, reichte es für eine Bewährung.
Weil ein 40-jähriger Salzgitteraner Zigarettenschmugglern dabei half, ein Versteck zu organisieren und selbst mit unverzollten Glimmstängeln handelte, verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Die Geschichte war lange Zeit undurchsichtig, die Auflösung nach sechs Stunden überraschend einfach. Die Anklage präsentierte sich so riesig wie der Berg von Zigaretten, den Zollfahnder im Sommer auf einem Resthof in Salzgitter fanden: Rund sieben Millionen unverzollter Glimmstängel russischer Herkunft. In einer Scheune lagerten sie – Wand an Wand mit einem Raum, den der 40-Jährige dort gemietet hatte. Schwarzmarktwert etwa 632 862 Euro, hinterzogene Steuer rund 980 000 Euro.

In einem Rechtsgespräch verständigten sich Gericht, Anklage und Verteidiger Werner Siebers über das Höchststrafmaß. Denn das Geständnis kam nun komplett: Es war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der den Zigarettenlieferanten den Tipp mit der Scheune gegeben hatte. Dafür gab es eine Provision: 20 Kisten Kippen.

Der 40-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens. Rund 17 000 Euro, die bei ihm gefunden wurden, werden ebenso angerechnet, wie jene 4800, zu denen er überdies verdonnert wurde. Der Salzgitteraner nahm das Urteil an. Es ist rechtskräftig.

Quelle: newsclick

Genialer Scheibenwischer

Es ist vorbei, der tägliche Ärger im Büro über den verschmutzten Bildschirm. Hier gibt es den genialen und dazu noch kostenlosen Permanentreiniger.

16 Oktober 2008

Rauchverbot für Discotheken in Sachsen gekippt

Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau hat zumindest für Sachsen das Rauchverbot in Discotheken gekippt. Hier seine Presseerklärung:

Sächsischer Verfassungsgerichtshof kippt das Rauchverbot in Diskotheken -
Richterspruch vom 16.10.2008

Wie bereits wiederholt berichtet, klagt die Leipziger Diskothek VOLKSPALAST gegen das totale Rauchverbot in Diskotheken. Die Diskothek Glashaus aus Adorf im Vogtland hat sich dem Verfahren angeschlossen. Am heutigen Tag ist die Entscheidung ergangen: Die Richter haben entschieden, dass das totale Rauchverbot in Diskothek verfassungswidrig ist und die Diskothekenbetreiber in Ihren Grundrechten verletzt (SächsVerfGH, Beschluss v. 16.10.2008, Az.: 15-IV-08).

Dr. Carsten Pagels (40) aus Torgau, der beide Diskotheken vertritt: "Bisher durften zwar alle Gaststätten Nebenräume einrichten, nur Diskotheken war dies verboten. Für sie galt ein Totalverbot. Das ist nun vorbei. Wir hatten argumentiert, dass die Diskothekenbetreiber und mittelbar auch die Diskogäste dadurch benachteiligt werden und in ihre Grundrechte eingegriffen wird. Das oberste Sächsische Gericht ist uns gefolgt. Wenn Diskotheken nur volljährigen Gästen Zugang gewährt, können dort jetzt Raucherräume eingerichtet werden. Die Disko muß ihre Gäste also nicht mehr im bevorstehenden Winter zum Rauchen vor die Tür jagen".

Das Gericht hat gleichzeitig den Sächsischen Landtag aufgefordert, bis zum Jahresanfang 2010 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof selbst festgelegt hat:

1. Die Disko darf - wenn sie einen Raucherraum einrichten will - keine Minderjährigen hereinlassen (Rechtsanwalt Dr. Pagels dazu: "Wenn die Disko auch Jugendliche hereinlässt, bleibt es beim totalen Rauchverbot innerhalb der ganzen Diskothek").
2. Der Raucherraum darf nicht der Raum mit dem Dancefloor sein. (Rechtsanwalt Dr. Pagels dazu: Das Gericht sagt also: Rauchen oder Tanzen, aber nicht beides im gleichen Raum).

Dr. Pagels meint: Im Ergebnis ist das Urteil ein großer Erfolg für einen ausgewogenen Schutz zwischen rauchenden und nichtrauchenden Gästen. Ein Gast, den der Rauch stört, kann den Raucherraum meiden. Auf dem Dancefloor bleibt er geschützt. Der rauchende Gast hingegen muss nicht mehr vor die Tür.

Es gibt weitere Gewinner und Verlierer: Gewinner sind die Nachbarn von innerstädtischen Diskotheken. Diese werden nicht mehr von nächtlichen Menschentrauben vor der Tür in der Nachruhe gestört. Klarer Verlierer sind allerdings die Jugendlichen unter 18 Jahren: Es steht zu erwarten, dass viele Diskotheken sich für einen Raucherraum entscheiden werden und deshalb alle Gäste unter 18 nicht mehr hereinlassen werden.

Rechtsanwältin radelt ihre Tochter nackt durch die Kälte

Der Kollege Neuber aus Krefeld hat mich dankenswerterweise auf eine ihrem Kind gegenüber höchst fürsorgliche Rechtsanwältin hingewiesen. Die Kollegin weiß jedenfalls den Wünschen ihres Kindes "angemessen" Folge zu leisten.
Weil ihre eineinhalbjährige Tochter nichts anziehen wollte, hat eine Mutter die Kleine splitternackt auf dem Fahrrad durch München gefahren. Bei elf Grad Außentemperatur und kaltem Herbstwind erklärte die Juristin der Polizei, es sei ein Eingriff in die "Persönlichkeitsrechte des Kleinkindes", wenn das Mädchen gegen seinen eigenen Willen Kleidung tragen sollte.Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Als die Beamten die 32-jährige Mutter stoppten, saß das frierende Kind mit bläulich gefärbten Lippen in dem am Gepäckträger befestigten Sitz.

Sie als Mutter habe den Kindeswunsch zu akzeptieren, erklärte die als Rechtsanwältin arbeitende Frau weiter. Außerdem sei dem Kind gar nicht zu kalt, es sitze ja in ihrem Windschatten. Erst nachdem die Beamten die 32-Jährige aufgefordert hatten, dem Mädchen unverzüglich etwas anzuziehen, legte die Mutter dem Kind eine Jacke über. Danach konnten beide die Fahrt fortsetzen. Die Juristin hat nun mit einer Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu rechnen.
Quelle: t-online

In den Knast gesexelt

Es gibt Länder, in denen man seine Triebe tunlichst zügeln sollte, insbesondere dann, wenn man sich auch noch vorher die Kante gegeben hat, sonst droht ganz schnell der Knast.
Stöhn, ächz, wühl... Weil sie Sex am Strand hatten sind zwei Briten in Dubai zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Außerdem waren sie betrunken.

Die 37 Jahre alte Michelle P., die in Dubai arbeitete, und der drei Jahre jüngerer Tourist Vince A. hatten sich Anfang Juli nach einer Party miteinander am Strand vergnügt. Beide betonten jedoch während des Prozesses, es sei nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen.

Wie die Internetausgabe der Zeitung "Gulf News" am Donnerstag berichtet, sollen die Briten nach Verbüßung ihrer Strafen ausgewiesen werden. Die Angeklagten hatten während des Prozesses erklärt, sie wollten ohnehin so schnell wie möglich nach Großbritannien zurück. Im vergangenen September waren eine Libanesin und eine Bulgarin in Dubai zu je einem Monat Haft verurteilt worden, weil sie einander am Strand heftig geküsst hatten.
Quelle: express

Österreich erlaubt Einfuhr homosexueller Pornografie

An der österreichischen Grenze ist die gewerbsmäßige Einfuhr von homosexuellem Porno-Material ab sofort erlaubt. Eine anders lautende Richtlinie sei abgeschafft worden, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Zuvor fielen homosexuelle Pornos genauso wie Darstellungen von Sex mit Tieren oder Minderjährigen in die Kategorie der "harten Pornografie". Diese Definition sei "nicht mehr zeitgemäß" gewesen, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Nachrichtenagentur APA. Die Bürgerrechtsorganisation Lambda hatte gegen die Richtlinie protestiert.
Quelle: afp

Ob diese Lösung nun gerade einen Fortschritt darstellt, wird sicher nicht überall so gesehen. Aber die ausländischen Pornohersteller freuen sich sicher ganz ehrlich, ob schwul oder nicht.

Belehrung vergessen - shit happens

Die Gesichter der Richter und der Frau Staatsanwältin waren sehenswert, als die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer das richterliche Geständnis meines heute schweigenden Angeklagten verlesen wollte, das dieser anläßlich der Verkündung des Haftbefehls bei der Haftrichterin beim Amtsgericht abgegeben hatte, und ich der Verwertung des Inhalts widersprach.

Die Haftrichterin hatte meinen Mandanten nämlich laut Protokoll über alles mögliche belehrt, z.B. darüber, dass das Konsulat seines Heimatlandes informiert werden könne, wenn er wolle, nicht aber darüber, dass es ihm freisteht, zu schweigen und schon jetzt einen Verteidiger zu konsultieren.

Wie heißt es so schönauf Neudeutsch: shit happens

15 Oktober 2008

Kate Moss hat Tendo - Vaginitis

Das hört sich brutal an. Das liest sich so, dass Kate Moss Körperverletzung begehen würde, wenn sie mit jemandem intim verkehrt, weil dieser sich dann anstecken könnte. Und das wäre dann ja strafbar. Furchtbar. Wer weiß denn, mit wem sie verkehrt, wie lange sie es schon hat und wie gefährlich es ist.

Ist aber wohl doch nicht so schlimm, weil Tendovaginitis eine Art von Sehnenscheidenentzündung ist, die möglicherweise durch intensives SMS-Schreiben ausgelöst wird.

Alles halb so schlimm und nicht strafbar.

Haider war betrunken - 1,8 Promille

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) war laut einem Bericht des ORF zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert: Haiders Nachfolger als BZÖ-Chef, Stefan Petzner, gab gegenüber der APA nach Rücksprache mit den Behörden und der Familie eine Stellungnahme ab, wonach der Verunfallte zum Unglückszeitpunkt 1,8 Promille hatte.

Den Verschwörungsfanatikern wird es egal sein, dann hat der Mossad eben Haider abgefüllt, kommt jetzt wahrscheinlich. Besonders die Promillezahl von 1,8 lassen da Raum für Spekulationen…

Quelle: npd-blog.info

Je einfacher der Sachverhalt, desto verschrobener die zu erwartenden Verschwörungstheorien.

Landgericht Braunschweig: Skandalhaftbefehl aufgehoben

Der Skandalhaftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig, der mit Fluchtgefahr begründet wurde, obwohl schon unmittelbar nach der Verhaftung die Beantragung eines Strafbefehls zwischen dem sachbearbeitenden Staatsanwalt und dem Haftrichter angesprochen wurde, ist nun nach langen Wirren endgültig aufgehoben.

Das Amtsgericht Braunschweig hatte den Haftbefehl nicht einmal aufgehoben sondern nur außer Vollzug gesetzt, als in der Haftprüfung ausdrücklich festgelegt wurde, dass per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe verhängt wird.

Das Landgericht, das in der Sache bereits einen heftigen Rüffel des Oberlandesgerichts hinnehmen musste, hat jetzt die Aufhebung großzügig mit dem Geständnis des Angeklagten begründet, das aber an der Sach- und Rechtslage überhaupt nichts geändert hat, weil die Mittäter schon vorher geständig waren, was zu einer Überführung ausgereicht hätte. Geändert hat sich also nichts, außer, dass man sich offenbar nicht nochmals die Finger beim Oberlandesgericht verbrennen wollte.

Aber man musste irgendwie aus der Nummer raus, um sein Gesicht nicht zu verlieren. Untauglicher Versuch!

Amtsdeutsch für Dummies I: Die Querungshilfe

Ich bin den Dorfpolitikern der Gemeinde Groß-Gleidingen bei Peine, einer kleineren etwas gesichtslosen Kleinstadt zwischen Braunschweig und Hannover, dankbar, dass ich über deren bewegende Probleme mit der Finanzierung einer Kinderleben erhaltenden Maßnahme lernen durfte, was denn nun genau eine Querungshilfe ist.

Das ist nämlich keine moralische Stütze für verquere Gedanken, kein Lehrgang für Quereinsteiger oder eine Finanzspritze für Querulanten, nein, es handelt sich um eine Verkehrsinsel für Fußgänger in der Mitte der Fahrbahn einer Straße!

Dass man über die Finanzierung einer solchen Querungshilfe in heftigen Streit geraten kann, weil man nicht bereit ist, einmal im Sinne des Schutzes der eigenen angeblich akut gefärdeten Kinder Zuständigkeitsfragen zu vernachlässigen, ist wieder ein anderes Thema.

So schwer dürfte es nämlich nicht sein, einen sponsernden Bauunternehmer und einige spenden- und hilfsbereite Mitbürger zu finden, eine solche Querungshilfe selbst in Angriff zu nehmen. An der Genehmigung wird es schon nicht scheitern, wenn die Herstellung auf solch einer Ebene sichergestellt ist.

Debakel bei der Braunschweiger Jugendschutzkammer

Gestern berichtete der Kollege Johannes über eine unglaubliche Serie von Urteilsaufhebungen durch den BGH von Urteilen der Jugendschutzkammer des Landgerichts Braunschweig. Entgegen seinem Bericht waren es aber nicht nur fünf sondern sogar zehn Urteile, die kassiert wurden, wobei das heute von der Braunschweiger Zeitung berichtet wird, so dass die diesbezügliche Kritik sich entweder überholt oder schnellste Früchte gezeigt hat.

Die Begründung des BGH, die Urteile des Gerichts seien "lückenhaft und wecken die Besorgnis, dass es einen rechtlich unzutreffenden Maßstab seiner Überzeugungsbildung zugrunde gelegt hat", können einige unserer Mandanten aus eigener so empfundener leidvoller Erfahrung nur ausdrücklich bestätigen.

Leider redet man sich beim Landgericht Braunschweig die Kritik des BGH schön, indem man über den Zeitungsbericht Glauben machen will, dass es "häufiger vorkomme, dass der BGH Urteile eines Landgerichts aufhebt". Dass das nicht stimmt sondern im Gegenteil höchst selten vorkommt im Vergleich zu allen mit der Revision angegriffenen Urteile, weiß jeder Strafjurist. Es trifft auf Unverständnis, dass mit solch missverständlichen Formulierungen der Eindruck erweckt wird, dem unbefangenen Leser Sand in die Augen streuen zu wollen.

Rätselraten bei Regel "Rechts vor Links"

Wenn denn die Zahlen stimmen sollten, stürzt man sich an beinahe jeder nicht beschilderten Kreuzung oder Einmündung als Vorfahrtsberechtigter in ein gefährliches Abenteuer.
Vier mal pro Minute kracht es auf Deutschlands Straßen. Dafür verantwortlich ist auch ein akuter Wissensmangel: Nicht einmal jeder zehnte Autofahrer weiß, wann die Rechts-vor-Links-Regel gilt. Das ergab eine Umfrage des Forsa Instituts aus Berlin.

Die Wissenslücke klafft mit zunehmendem Alter weiter auseinander. So ergab die Befragung unter rund 1000 Befragten, dass von den 18- bis 29-Jährigen elf Prozent die Regel ordnungsgemäß anzuwenden wussten. Bei den über 60-Jährigen waren es nur noch fünf Prozent.

Quelle: newsclick

Wobei ich das Ergebnis ein Stück nachvollziehen kann, denn woher sollen die anderen eigentlich wissen, dass ich immer Vorfahrt habe?

Nichts geht über eine versaute 12-Jährige ...

... soll mein Mandant am Freitag vor Pflingsten zwischen dem elften und fünfzehnten Bier lauthals verkündet haben. Sein Pech: Einen Tag später kam es in seiner Nachbarschaft zur Vergwaltigung eines zwölfjährigen Mädchens.

Der Mandant sitzt jetzt im Knast und fragt sich völlig zu Recht, ob man überhaupt jemals so besoffen sein darf, um solch dämliche Sprüche zu machen, auch wenn er die Tat nicht begangen hat, was er ernsthaft beteuert.

Mafiabuch-Autor auf der Todesliste - bis Weihnachten will die Mafia ihn töten

Schutzgelderpressung, Drogenhandel, verschobener Müll: In seinem Enthüllungsbuch "Gomorrha" schreibt Roberto Saviano detailliert über die Machenschaften der Mafia. Deswegen soll er jetzt sterben. Bis Weihnachten will die neapolitanischen Mafia-Organisation Camorra den Autor Roberto Saviano und seine Polizeieskorte beseitigt haben, berichtet die italienische Zeitung "La Repubblica". Die Zeitung beruft sich in ihrem Artikel auf ein abtrünniges Camorra-Mitglied.
Quelle: Spiegel

Wobei das abtrünnige Camorra-Mitglied sicher auch nicht mehr auf der ganz sicheren Seite des Lebens stehen dürfte.

IG Metall unsozial unsolidarisch

Mit dem Feingefühl einer führerlos gewordenen Dampfwalze reagiert die IG Metall auf die derzeitige gesamtwirtschaftliche Schieflage. Während deutsche Wirtschaftsforscher vor einer Rezession warnen, beharrt die IG Metall auf acht Prozent mehr Einkommen.
«Die acht Prozent passen in die Landschaft», verteidigte der Bezirksleiter der IG Metall, Oliver Burkhard, die Forderung. Von acht Prozent mehr Einkommen werde die Metallindustrie «nicht sterben». Die IG Metall sieht nach Worten Burkhards kein «Überspringen» der Finanzkrise auf die Realwirtschaft.
Quelle: ddp

Ja klar, Herr Brukhard, dass im September z.B. der Absatz von Personenwagen in Europa dramatisch eingebrochen ist, hat natürlich mit einem Überspringen auf die Realwirtschaft auch so überhaupt gar nichts zu tun. Dünnbrettbohrende Sprücheklopfer ohne jedes gesamtwirtschaftliches Verständnis lassen gewerkschaftliche Forderungen nicht gerade in einem Licht erscheinen, das auf soziale Kompetenz schließen lassen könnte.

14 Oktober 2008

Bizarre Nächte mit verheerenden Folgen

Drei Niederländer haben im Internet zu Sexpartys unter dem Motto "Bizarre Nächte" eingeladen, bei denen sie junge Männer per Spritze mit dem Aids-Erreger HIV infiziert haben sollen. Nun müssen sich die drei wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und illegalen Drogenbesitzes verantworten. Bei dem am Montag in der Stadt Groningen eröffneten Prozess drohen den 35, 48 sowie 49 Jahre alten Männern, die alle HIV-positiv sind, jeweils 21 Jahre Gefängnis.

"Bei unseren Partys wurde nie viel geredet, es ging immer nur um eine Sache - Sex", sagte einer der Angeklagten. Dazu hätten jede Menge Drogen sowie "Spielereien" mit Blut gehört. Der Mann gab zu, dass er sich bei den Partys von anderen Blut mit einer Spritze abnehmen ließ. Allerdings habe er nicht geahnt, dass die HIV-verseuchte Körperflüssigkeit dann anderen, unter Rauschgifteinfluss stehenden Gästen gespritzt wurde.

Quelle: oe24.at

Auf die Frage, was er denn meinte, was mit dem abgezapften Blut geschieht, wird er sich eine gute Antwort einfallen laassen müssen.
 

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