28 August 2009

Bußgeldabzocke oder Aufklärungsarbeit?

Mit aus meinen Augen höchst zweifelhaften Methoden werden in Braunschweig Alkoholtestkäufe durchgeführt, um das an sich vernünftige Ziel zu erreichen, Alkoholverkäufe an Jugendliche zu verhindern.

So wurde in einem jetzt vom Amtsgericht Braunschweig entscheidenen Fall eine 17-Jährige kurz vor ihrem 18. Geburtstag losgeschickt, die laut Braunschweiger Zeitung äußerlich schon recht erwachsen wirkte. Das macht den Eindruck, der wahre Hintergrund könnte nichts weiter als gnadenlose Abzockerei sein.

Man muss sich die Frage stellen, ob es nicht deutlich mehr Sinn macht, Jugendliche einzusetzen, bei denen keine Verwechselungsgefahr mit einem Erwachsenen besteht.

Der zuständige Richter am Amtsgericht Braunschweig,Winrich Steinberg, soll gesagt haben: "Wenn jemand nicht zweifelsfrei 60 ist, besser dreimal fragen. Und den Ausweis zeigen lassen."

Warum der Verteidiger in solch einem Fall (agent provocateur, Irrtumsproblematik, Fahrlässigkeitsfrage) den Einspuch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen hat, ist ohne weiteres nicht nachvollziehbar.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vielleicht weil die Mandantin den Einspruch nicht weiter verfolgen wollte und Angst vor weiteren (Anwalts)kosten (Verkäufergehalt an Tanke?) hatte, die vermutlich angefallen wäre, da sich der Amtsrichter nicht sofort überzeugen ließ, oder weil sie nicht nicht die nächsten Monate in Ungewissheit und in den Zeitungen verbringen wollte, oder weil sich die Mandantin einen Anwalt nimmt aber seinen Ratschlägen trotzdem nicht folgt, weil Mandanten es immer besser wissen?
M.E. ziemlich einfach nachzuvollziehen, nur aus rechtlicher sicht nicht unbedingt.

laertes hat gesagt…

@anonym:
...aber das ist doch genau die sicht, um die es hier geht?!
klar, die aussage des postings ist - zwischen den zeilen -, dass kein fähiger verteidiger den einspruch in einem solchen fall zurücknähme.
finde ich aber legitim, unabhängig davon, ob letztlich die uneinsichtigkeit der mandantin oder tatsächlich das - eingeschüchterte? minderkompetente? - verhalten des verteidigers der hintergrund für diese entscheidung war...

Werner Siebers hat gesagt…

Wenn es eine Entscheidung der Mandantin war, nachdem sie ausführlich und kompetent beraten wurde, ist das natürlich in Ordnung.

 

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