12 August 2009

Fingerspitzengefühl

Genau das fehlt vielen Amtsrichtern, insbesondere, wenn sie noch wenig Erfahrung haben oder sie im Laufe einiger Jahre Mutterschaftsurlaub vergessen haben, was sie mal gelernt haben - oder auch nicht.

Heute hatte ich allerdings ein Exemplar, vor dem man nur den Hut ziehen konnte. Obwohl er erkennbar von der Einlassung meines Mandanten nicht besonders überzeugt war, ließ er sich trotz schon zweifach laufender Bewährung auf ein Gespräch ein, das unter tatkräftiger Hilfe einer verständigen Staatsanwältin dazu führte, dass es auch noch eine dritte Bewährung gab, mit der selbst der Angeklagte nicht so richtig gerechnet hatte.

1 Kommentar:

laertes hat gesagt…

mal hand aufs herz: wenn derselbe herr richter auf grundlage einer sorgfältigen abwägung, nach anhörung aller beteiligten und aller argumente und mit gleichermaßen fingerspitzengefühl wie in deinem fall sich am ende GEGEN eine strafaussetzung zur bewährung entschieden hätte - hättest du ihn gleichwohl so gelobt?
oder verbietet sich das durch die position als verteidiger?

 

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