17 August 2009

Wie blöd muss man sein, ...

... um als Klägerverttreter zu rügen, der Beklagte habe die behaupteten Mängel an dem verkauften Fahrzeug "nicht ausreichend substantiiert" gerügt, wenn der Beklagte vorträgt, gar nicht Verkäufer zu sein und mit dem Verkauf und dem Fahrzeug gar nichts zu tun zu haben.

2 Kommentare:

VRiLG hat gesagt…

Vielleicht glaubt der Klägervertreter, das Zivilgericht könne angestiftet werden, die tatsächlichen Vorfragen ohne Beweisaufnahme offen zu lassen und den Mängeleinwand mit einem juristischen Argument zurückzuweisen. Es gibt Leute, die behaupten, so was sei schon vorgekommen ...

Anonym hat gesagt…

Anwalt muss nicht blöd sein, Mandant muss nur rechtschutzversichert sein .)

 

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