Höfliche Antwort unserer Sekretärin, dass wir dieses Begehren gern schriftlich hätten, um dazu dann Stellung beziehen zu können. Ja, das werde man tun.
Gut, dass dieses "Problem" mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu beitragen wird, dass die Verfolgung eines Teiles der Vorwürfe wegen demnächst eintretender Verjährung nur noch schwerlich möglich sein wird.
Danke!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Hallo Werner,
welcome back bei JuraBlogs, auch (noch) ohne SexCrime! ;-)
Ich schreibe jetzt nur noch übers Essen, den Sex des Alters :-))))
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