06 Februar 2007

Alte Kamellen zum Einschlafen im Landgericht Kassel

Manchmal fragt man sich wirklich, was es soll. Im Landgericht Kassel werden in einem Strafverfahren nunmehr die Vorbelastungen des Angeklagten erörtert.

Ich frage mich ja nun schon oft, was es soll, aus Strafregisterauszügen Entscheidungen vorzulesen, die einige Jahre zurückliegen, wenn sie nicht einschlägig sind.

Dass mir hier aber jetzt geboten wird, alle 14 Vorstrafen meines Mandanten nicht nur aus dem Register mit voller Nennung der Geschäftsnummer herzubeten, obwohl diese teilweise mehr als zehn Jahre zurückliegen und beim besten Willen nicht einschlägig sind, schockt ein wenig.

Dass das Gericht aber alle Akten angefordert hat und nun alle Anklagen, Strafbefehle, Urteile, Bewährungsbeschlüsse etc. verliest und erörtert, macht in meinen Augen nun wahrlich keinen Sinn, weil diese alten Kamellen bei der jetzigen Urteilsfindung mit Sicherheit keine Rolle spielen dürfen.

Das Anstrengenste bei dieser knappen Stunde Geschichtsbewältigung war das Wachhalten.

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