25 Februar 2007

Sicherheitsverwahrung jetzt auf für Jugendliche

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit einem neuen Gesetzentwurf die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von jugendlichen Straftätern ermöglichen. Auf richterliche Anordnungen könnten Verurteilte so auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafte nicht aus dem Gefängnis entlassen werden, wenn eine weitere Gefährdung anderer Menschen durch sie zu erwarten ist. Bisher ist das nur bei Schwerkriminellen möglich, die ihre Taten als Erwachsene begangen haben.

Gutachter müssen dafür am Ende der Haft zu dem Ergebnis kommen, dass weiterhin schwere Gewalttaten zu erwarten sind. Untersucht werden sollen laut "Spiegel" alle jungen Täter, die etwa einen Totschlag, einen Raub mit Todesfolge, eine Vergewaltigung oder eine schwere Körperverletzung begangen haben. Diese Einschätzung soll einmal pro Jahr überprüft werden.

Quelle: tagesschau
Die insoweit erforderliche Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sei bereits mit den Rechtspolitikern der großen Koalition abgestimmt. Es wurde erklärt, dass man darüber einig sei, dass die Jugendstrafe mindestens sieben Jahre betragen müsse, damit diese Neuregelungen angewandt werden.

Sicher ein sehr populärer Gesetzentwurf, der insbesondere bei entsprechenden Gutachtern auf dankende Annahme stoßen wird.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de