28 Februar 2007

Bundessozialgericht hält Tätowierer nicht für Künstler

Tätowierer sind vor dem deutschen Gesetz keine Künstler. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben der Künstlersozialkasse aus Wilhelmshaven Recht, die einen Tätowierer nicht versichern wollte. Das Gericht folgte der Argumentation, dass ein Tätowierer eher zum Kreis der Kunsthandwerker gehöre. Eine "gewisse gestalterische Leistung" sei dem Kläger zwar nicht abzusprechen. Das gelte aber auch für viele Handwerker wie etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer (Az.: B 3 KS 2/07 R).
Quelle: ntv

Ich konnte mir gar nicht vorstellen, dass sich Richter am Bundessozialgericht mit Tattoos auskennen, aber vielleicht hat ja die/der ein oder andere Richter/in doch so ein herrliches Arschgeweih unter der Robe.

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