02 Dezember 2006

Amtsgericht Köln verurteilt Frau wegen Freiheitsberaubung, weil sie den Stromableser einsperrt

Die RheinEnergie sperrte ihr den Strom ab, da sperrte sie die RheinEnergie in ihren Keller: Wegen unbezahlter Rechnungen war einer 33-jährigen Hausfrau aus Buchheim im Sommer von der RheinEnergie der Strom abgestellt worden.

Doch obwohl auch der Zählerkasten verplombt wurde, klemmte sie sich wieder eigenhändig an den Saft. Der Energiekonzern bekam Wind von der Sache, schickte einen Stromableser zur Kontrolle in ihr Haus.

Dann das Unglaubliche: Erst zeigte sie dem Mann noch den Weg in die Kellerräume, dann knallte sie die Tür hinter ihm zu und drehte den Schlüssel um. Eingesperrt!

Auch trotz mehrmaliger Hilferufe lies sich die säumige Kundin nicht erweichen. Zum Glück konnte der Stromableser nach kurzer Zeit durch sein Handy Kollegen um Hilfe rufen, wurde schließlich vom Hausmeister befreit.

Per Strafbefehl ist die Hausfrau jetzt vom Amtsgericht Köln unter anderem wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro verurteilt worden.


Quelle: express

Das hätte auch teurer werden können.

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