14 Dezember 2006

BVerfG zum Nachbarquälen

Wer Warenlieferungen und Dienstleistungen unter falschem Namen bestellt, um damit einen Anderen zu belästigen, täuscht das beauftragte Unternehmen über die fehlende Bereitschaft zur Gegenleistung. Wird durch die Ausführung der Bestellungen das körperliche Wohlbefinden eines Anderen so beeinträchtigt, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben muss, liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine fahrlässige Körperverletzung.
BVerfG, Beschluss vom 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06; BeckRS 2006, 26177
Gute Idee, Nachbarn zur Verzweifelung zu bringen.

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