09 Dezember 2006

Die Mafia lässt die Korken knallen, weil die Berliner Justiz zu langsam ist

Mit dem Titel "Die Mafia lässt die Korken knallen" blamierte sich die Berliner Staatsanwaltschaft schon 1994 und zeigte, wie hier berichtet, Rechtsunkenntnis.

Und jetzt lässt die Mafia die Korken erneut knallen, weil die Berliner Staatsanwaltschaft und Justiz mal wieder Schneckenpost gespielt hat.

Mit einer dicken, schwarzen Pudelmütze auf dem Kopf begrüßte der Chef sein Empfangs-Kommando in der Freiheit: Gestern um 17.35 Uhr verließ der mutmaßliche Drogenbanden-Boss Mahmoud Al-Z. (34) die Untersuchungshaftanstalt Moabit - und ließ sich feiern. Warf sich mit Freunden in einen silbergrauen Mercedes - und fuhr mit quietschenden Reifen davon.

Al-Z. gilt unter Ermittlern als König der arabischen Drogenmafia. Ehefrau und zehn Kinder lebten von staatlicher Hilfe.

Seit 26. April 2005 saß der mutmaßliche Schwerkriminelle in U-Haft. Vorwurf: bandenmäßiger Drogenhandel, kiloweise Kokain, Heroin, Haschisch. Erster Prozess geplatzt. Zweiter Prozess verzögert. Genervt klagte der "Pate" sein Grundrecht auf Freiheit ein - das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht!

Zwei Monate versuchte die Berliner Justiz mit allen Tricks, die mutmaßliche Bande trotzdem weiter hinter Gittern zu behalten - bis gestern.

"Wir sind jetzt sehr zufrieden, dass das Kammergericht mit der Aufhebung der Haftbefehle zum Recht zurückgefunden hat", so Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach zur B.Z..

20 Monate saß Al-Z. im Knast. Jetzt ist er wieder frei - und sechs Gefolgsmänner nahm er gleich mit aus dem Knast!

Schlimme Niederlage für die Berliner Staatsanwaltschaft, der Al-Z. wegläuft, bevor er verurteilt werden konnte. Montag geht der Prozess weiter. Dem mutmaßlichen Drogen-Boss und seinen Kumpanen drohen über zehn Jahre Haft. Deshalb bestehe eine "hohe Fluchtgefahr", prophezeit das Kammergericht düster: Kommt er freiwillig zum Prozess oder setzt er sich ab?

Polizei und Spezialeinsatzkommando (SEK) sind alarmiert.
Quelle: bz-berlin.de

Und jetzt werden wieder unglaubliche Kosten produziert, weil man zuvor geschlafen hat. Mal schauen, wielange es dauert, bis man wieder über das Bundesverfassungsgericht meckert, weil man nicht versteht, dass man selbst schuld ist an der Situation.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Bei mir hat das Bundesverfassungsgericht nach 1 Jahr und 8 Monaten auch zum 3mal gemeint, dass ich nicht auf freien Fuß zu setzen bin.
Das zuständige Landgericht kam dann selber auf die Idee die Anklage nicht zuzulassen.
Das Urteil 3 Jahre später, 1 Jahr und 8 Monate, damit ich ja nicht Schadenersatz fordern kann.
Verfahren liegt nun seit 2 1/2 Jahren beim Europäischen Gerichtshof.

 

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