12.30 Uhr, Amtsgericht Braunschweig. Den Mandanten kenne ich ewig. Unter Strafjuristen ist er unerkannt berühmt. 1993/1994 war er inhaftiert und ich habe für ihn damals beim Amtsgericht Braunschweig mündliche Haftprüfung beantragt mit der Begründung, dass mir bis dahin keine Akteneinsicht gewährt wurde. Um die Ohren bekommen. Landgericht Braunschweig: Um die Ohren bekommen. Oberlandesgericht Braunschweig: Um die Ohren bekommen. Zu meiner tiefsten Genugtuung hat dann 1994 das Bundesverfassungsgericht auf meine Verfassungsbeschwerde hin entschieden, dass der Haftrichter nur das verwerten darf, was der Verteidiger kennt und der Haftbefehl ggf. aufzuheben ist, wenn dem Verteidiger bei Haftentscheidungen Akteneinsicht verweigert wird. Heute ein Klassiker, der jeden Kommentar bevölkert. Der Focus zitierte damals Herrn Fetkinhäuser von der Staatsanwaltschaft Berlin mit der völlig neben der Kappe liegenden Äußerung: Die Mafia lässt die Korken knallen.
Dieser Mandant nun heute mal wieder in den Mühlen der Strafjustiz. Da aber seine nicht unerheblichen Vorstrafen Jahre zurückliegen, einigt man sich schnell auf eine Geldstrafe, so dass diese Verhandlung in weniger als fünf Minuten über die Bühne gebracht wurde. Kein Rekord, aber doch schneller, als der Mandant sich vorstellen konnte.
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