Des Bäuerlein Scheune hat gebrannt, so irgendwann am frühen Nachmittag. Irgendwann kommt heraus, dass drei junge Leute in der Nacht zuvor gegen Mitternacht außen an dem Holztor der Scheune gezündelt haben. Im Strafverfahren gegen die drei wird ausdrücklich nur wegen Versuches verurteilt, weil das Strafgericht davon ausgeht, dass durch das Zündeln bei einer frei auf dem Feld dem Sauerstoff ausgesetzten Scheune kein Schwelbrand deutlich mehr als 12 Stunden vor sich hinschwelen kann, bevor ein richtiger Brand ausbricht.
Das hindert das Bäuerlein nicht, seinen Schaden nun im Zivilprozess gegen die Zündeler geltend zu machen, obwohl auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren schon darüber spekuliert hatte, wer eigentlich ein Interesse an einer Ausweitung des Zündel-Schadens haben könne.
Trotz meines Hinweises heute morgen in einem Amtsgericht im verschneiten Harz, dass auch der gesunde Menschenverstand einen unentdeckten Schwelbrand an der Aussenseite einer hölzernen Scheunentür mitten auf einem Feld ausschließt, weil zum Schwelbrand mangelnde Sauerstoffzufuhr gehört, wird das Gericht nun einen Sachverständigen beauftragen.
Mal schauen, ob der mehr weiß, als der gesunde Menschenverstand vermuten lässt.
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