25 März 2006

Keine Gefahrenabwehr per Durchsuchungsbeschluss

Das Landgericht Gera (1 Qs 362/05, StraFo 2006, 107) hat mit erfrischender Deutlichkeit die Freunde der "Gefahr-im-Verzug-Durchsuchungen" in die Schranken gewiesen und festgestellt, dass eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung dann nicht ergehen darf, wenn nur der Verdacht auf die Vorbereitung einer Straftat besteht, vielmehr müsse eine Wahrscheinlichkeit bestehen, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen worden sei.

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