Wie gerade Anwälte es wiederholt schaffen, als Gemeinsdchaft nicht ernst genommen zu werden, zeigt die aktuelle Duskussion über die Frage der Einführung einer gesetzlichen Regelung betreffend Urteilsabsprachen im Strafverfahren.
Der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und dieser ist auch veröffentlicht worden.
Nun kommt der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins und empfiehlt dem Gesetzgeber, sich diesen Vorschlag nicht eigen zu machen.
Ich will mich an dieser Stelle zurückhalten, ob ich einen der Vorschläge vorziehen würde, entscheidend ist doch die Außenwirkung, dass die diesen Bereich betreffende Anwaltschaft verschiedene Sprachen spricht und sich später gefallen lassen muss, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Gesetz geben wird, an dem man wegen der Uneinigkeit nicht genügend mitgestalten konnte.
Absprachen untereinander in einer früheren Phase müssten doch möglich sein.
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