06 März 2006

Landgericht Osnabrück 11.50 Uhr

Beihilfe zur Steuerhinterziehung von zweistelligen Millionenbeträgen und zwei Jahre auf Bewährung. Bewährungszeit: 2 Jahre. Ein Ergebnis, mit dem die Verfahrensbeteiligten leben können und werden, das Urteil ist rechtskräftig.

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