04 März 2006

Unfall , Verkehrsunfall und Regulierungspraxis

Über die teilweise recht sparsame Regulierungspraxis bei Schadenschnelldiensten wurden schon Klagen geführt, aber auch bei der sonstigen Abwicklung von Verkehrsunfällen machen sich viele Versicherungen keine Freunde und vergessen schon hier und da die ein oder andere Position zu regulieren, wenn nicht danach gefragt wird. So habe ich jetzt eine Akte auf dem Tisch, aus der man ersieht, dass der Mandant zunächst ohne Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners immer wieder nachkobern musste, bis ihm der Kragen platzte.

Hätte die Versicherung gleich so klare Positionen wie z.B. die Kostenpauschale auf den Tisch gelegt, wäre der Mandant wohl nicht zum Anwalt gegangen. Eigentlich bestens, sollen die Versicherungen weiter an der falschen Stelle sparen, ich freue mich über neue Mandanten.

3 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Nunja, die Mandate, die die Nachbearbeitung eines Selbstversuchs einer Regulierung zum Gegenstand haben, machen ja nicht die reine Freude. Wenn der (hohe) Sachschaden reguliert ist und es dann nur noch um drei Tage Nutzungsausfall und den Abzug "Neu für Alt" beim Billighelm aus dem Discounter geht ...

Werner Siebers hat gesagt…

aber beim nächsten crash kommen sie gleich

Anonym hat gesagt…

Herr Siebers, so gern ich Ihr Blog lese (die Urteile der Richterinnen, u.a. zum ökonomischem Abfall und die Berufungs- (oder doch Revisions-?)begründung würde ich sehr gern lesen), aber die Seite strafrechtler.com entspricht eindeutig nicht ihrem Niveau. Fals andere Leute das anders sehen, gerne, jedoch finde ich eine sehr billig (ja, billig, nicht preisgünstig) wirkende Internetrepräsentation eher schädlich. Ihr Blog ist dagegen sehr ansprechenend.
Glückwünsche übrigens zu "Ihrer" Straf-Berufungssache.
Grüße aus Berlin,
Referendar (nicht mehr lange, hoffentlich)

 

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