Landgericht Braunschweig, heute Vormittag. In einem Strafverfahren wird nach einer Unterbrechung die Sache aufgerufen. Ein Angeklagter aus einem anderen Verfahren hat wohl noch Zeit und will als Zuschauer auch eintreten, nimmt aber nicht die Tür für die Zuschauer sondern die für die Prozessbeteiligten. Ein Wachtmeister, der im Sommer wohlverdient in seinen Ruhestand gehen wird und nach vieljähriger Berufserfahrung die Ruhe wirklich gepachtet hat, fragt diese Person was sie will und hält sie ein wenig am Ärmel fest.
Darauf fängt diese Person an, herumzupöbeln, er habe gesehen, dass der Wachtmeister gerade auf der Toiltette war und sich nicht die Finger gewaschen habe, von so einem lasse er sich nicht anfassen. Unter der Erklärung, dass man sich an anderer Stelle als Wachtmeister die Hände mit warmen Wasser waschen kann und er sich selbige auch gewaschen hat, muss der Möchtegernzuschauer dann zunächst aus dem Saal entfernt werden.
In seinem eigenen Verfahren soll diese Person bezüglich der Rechtsmittelbelehrung dann dem Gericht anemphohlen haben, sich selbiges rektal einzuführen, der genaue Wortlaut soll hier nicht wiedergegeben werden.
Kaum bin ich aus dem Urlaub zurück, empfängt mich wieder das richtige Leben.
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1 Kommentar:
ach biddööö Werniemaus, enthalte uns den Kommentar im Originalton nicht vor...
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