Ich habe in Erinnerung, zeitnah über eine Entscheidung (Europäischer
Gerichtshof?) gelesen zu haben, dass im Besteuerungsverfahren TÜ-Erkenntnisse aus
einem eingestellten Strafverfahren nicht verwertet werden dürfen.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wo ich das gelesen haben könnte? rawsiebers@aol.com
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