06 März 2006

verminderte Steuerungsfähigkeit auch ohne Ausfallerscheinungen

Manche Richter haben die Änderung der Rechtsprechung des BGH zur eingeschränkten Schuldfähigkeit gern falsch verstanden oder falsch verstehen wollen. Jetzt hat der BGH jedoch nochmals klargestellt (BGH NStZ-RR 2006, 72, 73): ... wobei das Fehlen von Ausfallerscheinungen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht unbedingt entgegensteht.

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