19 Dezember 2006

Ehrlich währt veilleicht am längsten, verhindert aber keine Haft

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen den Abmahnverein „Ehrlich währt am längsten“ wegen des Verdachts des Betrugs. Es sei davon auszugehen, dass der in Zug (Schweiz) eingetragene Verein mit Zweigstelle in Sandkrug die Berechtigung zur Forderung von Abmahngebühren nur vortäusche, sagte gestern eine Justizsprecherin. Es lägen bereits mehrere hundert Strafanzeigen vor.

Der Verein hatte bundesweit Gewerbetreibende abgemahnt, die beim Internet-Handel ihren Informationspflichten (z.B. fehlende Hinweise auf ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht) nicht nachgekommen sind. Die Angeschriebenen sollten Abmahngebühren von jeweils rund 140 Euro zahlen. Der finanzielle Schaden durch die ungerechtfertigten Abmahnungen liegt den Angaben zufolge im fünfstelligen Bereich.

Der Hauptbeschuldigte, ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Oldenburg, sitzt inzwischen in U-Haft.


Quelle: nwzonline

Abzocker abgezockt.

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