09 Oktober 2008

Freiheitsstrafe für Fummelarzt

Gesichtshaut und Busenregion, dass das etwas anderes ist, war Thema in einem Strafprozess gegen einen vorbestraften Frauenarzt aus Wolfsburg, der bei einer Untersuchung einer 19-Jährigen an die Brust gefasst haben soll.
Wegen sexueller Misshandlung während einer medizinischen Untersuchung wurde ein Wolfsburger Frauenarzt gestern zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus soll er 500 Euro an die Geschädigte zahlen. Der 66-jährige Mediziner, der noch arbeitet, bestreitet die Tat.

Die 19-Jährige schilderte vor Gericht, dass sie am 19. November vergangenen Jahres Ausschlag im Gesicht und im Nacken hatte. Weil ihre Hausärztin im Urlaub war, wurde sie an den Frauenarzt verwiesen.

Dieser habe sie gebeten, ihren Pullover auszuziehen, damit er sie abhören könne. Sie habe sich auf eine Liege legen müssen. Der Arzt habe dort ihren BH hochgeschoben und ihr mit beiden Händen an ihre Brüste gefasst. Anschließend habe er noch gesagt, dass die eine Seite wärmer als die andere sei und sie gefragt, ob sie Fieber habe.

Der Angeklagte dagegen schilderte, dass seine Patientin auch am Rücken und auf der Brust Hautausschlag gehabt habe. Von den Ekzemen an Brust und Rücken habe er Abstriche genommen. Während der Behandlung habe die 19-Jährige gestanden, nie auf der Liege gelegen.

Die Richterin glaubte der Angeklagten. Da der Mediziner bereits wegen falscher uneidlicher Aussage, falscher Verdächtigung, Unfallflucht und gemeinschaftlich versuchten Betrugs in der Vergangenheit zu Geldstrafen verurteilt wurde, verhängte sie nun eine Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Quelle: newsclick

Bei dieser Art von Vorstrafen hat man es als bestreitender Angeklagter natürlich nicht so ganz leicht, gegen ein unvorbelastetes Opfer die Glaubhaftigkeit der eigenen Angaben dem Gericht näher zu bringen, oder (O-Ton eines Strafrichters nach dem dritten Hefe-Weizen): "So einem glaubt doch eh kein Richter mehr, auch wenn er tausendmal die Wahrheit spricht".

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sollte bei Untersuchungen beim Frauenarzt nicht eine Assistentin zugeben sein?

#k.

Anonym hat gesagt…

Soso, nach dem dritten Weizen. Bei zwei Mass, äh, zwei gut eingeschenkten Halben wäre das ja noch ernst zu nehmen gewesen ...

 

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