Der Mandant stand vierfach unter Bewährung und hatte schon einen dramatischen Strafregisterauszug, als er einen Kontrahenten übelst zusammengepault hat, danach wurde er noch wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen verurteilt, um dann danach auch noch seine Ex umzuklatschen.
Dafür gab es dann erstinstanzlich ordentlich, natürlich ohne Bewährung. Dann hat sich der Mandant aber völlig selbständig um eine Therapie bei dem Verein "Männer gegen Männergewalt" gekümmert und ist dort seit Monaten in "Behandlung".
Der Therapeut wurde heute in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht als Zeuge gehört und hat bestätigt, dass der Angeklagte auf einem so guten Weg ist, dass man eine gute Prognose stellen könne.
Das führte dazu, dass sich sogar der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinem Antrag angeschlossen hat, die zu verhängenden Strafen zur Bewährung auszusetzen, was dann auch geschehen ist.
Ds kleine Wunder der fünften Bewährung ist also eingetreten, es liegt nun am Mandanten, daraus das Beste zu machen.
Dafür gab es dann erstinstanzlich ordentlich, natürlich ohne Bewährung. Dann hat sich der Mandant aber völlig selbständig um eine Therapie bei dem Verein "Männer gegen Männergewalt" gekümmert und ist dort seit Monaten in "Behandlung".
Der Therapeut wurde heute in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht als Zeuge gehört und hat bestätigt, dass der Angeklagte auf einem so guten Weg ist, dass man eine gute Prognose stellen könne.
Das führte dazu, dass sich sogar der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinem Antrag angeschlossen hat, die zu verhängenden Strafen zur Bewährung auszusetzen, was dann auch geschehen ist.
Ds kleine Wunder der fünften Bewährung ist also eingetreten, es liegt nun am Mandanten, daraus das Beste zu machen.
1 Kommentar:
Gut angefangen hat er ja schon, der Mandant. Soll nur so weiter machen. Wenn's gut läuft, verteidigen Sie ihn nie wieder.
Also, gut für ihn. Aber diesen "Verlust" wird Ihre Kanzlei überleben ;D
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