27 März 2007

Langes Warten kann Verhandlungen extrem verkürzen

Der Termin war anberaumt auf 09.00 Uhr. Einige Zeugen waren geladen und erschienen, dazu auch noch eine Sachverständige, so dass mit einer mehrstündigen Verhandlung zu rechnen war.

Bis 09.20 Uhr ließ sich die Richterin nicht sehen und niemand wusste, woran diese Verzögerung lag.

Ich habe dann die Gelegenheit genutzt, mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein Gespräch zu führen. Meiner Mandantin kam es darauf an, ein sauberes Führungszeugnis zu behalten. Der Staatsanwalt ließ erkennen, dass er eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen für ausreichend erachten würde.

Der Sitzungsvertreter meinte noch, dass die Richterin uns möglicherweise deshalb so lange warten ließ, damit wir uns einigen. Just in diesem Moment erschien sie dann und es wurde eine sehr kurze Verhandlung mit dem besprochenen Ergebnis.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Da hätte man ja gleich im Stehen verhandeln können.

 

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