Und dann war da noch der DEKRA-Gutachter für die Abstandsmessung in dem Autobahnamtsgericht in Sachsen.
Den braucht man eigentlich nicht, wenn der Mandant mit seinem LKW im Windschatten eines Kollegen von derselben Firma über die Autobahn fliegt und jegliche Beeinflussung des sichtbar geringen Abstandes von außen ausgeschlossen ist.
Gleichwohl erklärt der Gutachter sehr verständlich kurz und knapp das Prinzip und ich nehme im Einverständnis mit dem Mandanten den Einspruch zurück, nachdem die Richterin freundlicherweise noch darauf hingewiesen hat, dass es wegen der Voreintragung auch noch ein wenig mehr sein könnte.
30 April 2008
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