Der Prozess gegen den bestechlichen Jura-Professor Thomas A. aus Hannover ist vorbei. Er wurde für schuldig befunden, Promotionen gegen Geld ermöglicht zu haben. Dass er Studentinnen gegen sexuelle Gefälligkeiten bevorzugt behandelt haben soll, spielte bei dem Urteil jedoch keine Rolle mehr.
Das hätte beim Landgericht Hildesheim, das in Wirtschaftsstrafsachen ausschließlich für Hannover zuständig ist, auch leicht mehr werden können.
1 Kommentar:
"Dass er Studentinnen gegen sexuelle Gefälligkeiten bevorzugt behandelt haben soll, spielte bei dem Urteil jedoch keine Rolle mehr."
Das ist m.E. genauso widerlich wie die mangelnde Generalprävention, welche von diesem Nachsatz ausgeht.
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