Die drei im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen Terroristen bleiben in Untersuchungshaft. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe angeordnet. Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die beiden Deutschen Fritz G. und Daniel S. sowie der türkische Staatsangehörige Adem Y. Mitglieder in einer «ausländischen terroristischen Vereinigung» waren - in der von Usbekistan aus operierenden «Islamischen Dschihad Union». Darauf deute unter anderem der E-Mail-Verkehr der Beschuldigten hin.
In so einem Fall wird man sich mit den Haftgründen sicher nicht sehr schwer tun.
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