Laut Anklageschrift war die geschiedene Frau gerade mit ihrem Liebhaber aktiv, als unvermittelt ihr Sohn den Raum betrat. Das sei der Angeklagten so peinlich gewesen, dass sie den Vorgang gegenüber ihrem Sohn als Vergewaltigung dargestellt habe.
An dieser Version hatte Frau auch während der polizeilichen Vernehmungen festgehalten. Den Ermittlungsbehörden seien die Angaben des vermeintlichen Opfers aber so unglaubwürdig vorgekommen, dass der angebliche Vergewaltiger schließlich von allen Vorwürfen entlastet wurde. Bei dem Mann handelte es sich um einen langjährigen Bekannten der Frau.
Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein. Sie beharrt weiter darauf, vergewaltigt worden zu sein.
Quelle: az-web.de
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