Da sitzt man mit seinem Mandanten in der Berufungshauptverhandlung einmal, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat und andererseits, um zu verhindern, dass der Mandant bei Berufungsrücknahme zum Zeugen bei einem Mitangeklagten wird und er Gefahr läuft, dass man ihm seine Aussage nicht glauben wird, weil sie zum Teil von den erstinstanzlichen Feststellungen abweichen würde.
Eine Argumentation, die der Staatsanwalt, so sagt er, nur menschlich aber nicht juristisch versteht. Warum? Weil er sich natürlich nicht vorstellen kann, dass das erstinstanzliche Urteil falsch sein könnte.
Bleibt abzuwarten, ob der andere Angeklagte sein Berufung auf das Strafmaß beschränkt, dann würde sich das Problem erledigen.
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