21 April 2008

Der Weihnachtsgeld-Heuler hat wieder zugeschlagen

Meinen Beiordnungsantrag habe ich damit begründet, dass gegen den Mandanten noch diverse weitere Verfahren offen sind, die dazu führen könnten, dass später eine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nicht auszuschließen sei.

Der Jugendrichter, der vor einiger Zeit meinte, wenn man ihm das Weihnachtsgeld streiche, müsse auch nicht mehr so viel beigeordnet werden, lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass man gar nicht wisse, was aus den anderen Verfahren werde.

Ja, genau, fällt mir da nur noch ein! Das ist doch gerade der Grund für die Beiordnung.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schöne Argumente für eine Beiordnung finden sich auch in den "Kölner Richtlinien" zur notwendigen Verteidigung in Jugendstrafverfahren NJW 1989, 1022.
Aber das kenne Sie ja sicher.
Erstaunlich ist, das sich die nun wirklich nicht neuen Vorschläge der Jugendrechtsexperten immer noch nicht durchgesetzt haben.

 

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