Die Staatsanwältin war ein wenig verwundert, als die Vorsitzende des Schöffengerichts mit mir vor Beginn der Hauptverhandlung übre die Bedingungen für eine Bewährung sprechen wollte. Sie sei eigentlich von einer Jugendstrafe ohne Bewährung ausgegangen.
Fairerweise betonte sie aber ungefragt und sofort, sie habe mit dem ehemaligen Sachbearbeiter nicht gesprochen und würde sich angetroffene Absprachen natürlich halten. Und auch ohne Absprachen sei sie bereit, sich natürlich überzeugen zu lassen.
Das funktionierte sodann sehr schnell, so dass sie später selbst eine Bewährungsstrafe beantragte. Für einen Vertreter einer der fairsten Behörden dieses Universums eine durchaus ungewohnte faire Beweglichkeit, ohne Rumgezetere nach dem Motto, ooch nööö, muss ich erst Mal den Sachbearbeiter fragen, der ist aber im Urlaub, und die Abteilungsleiterin auf einer Dienstreise, also lass ich hier mit mir nicht reden.
Nein, klares Wort, auch ich beantrage eine Bewährung. Hut ab!
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