In der Knasthierarchie stehen sie auf unterster Stufe: Männer, die Kinder töten und missbrauchen. Sie sind vor den anderen Gefangenen nicht sicher, müssen besonders bewacht werden.
Jetzt erwischte es in der Kölner JVA den Mädchenmörder Zdenek Hrbac (25). Wegen Mordes an Hannah (†14) aus Königswinter kassierte er im Dezember lebenslänglich. Obendrein stellte das Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die Knackis im Klingelpütz lasen Zeitung. Und merkten sich sein Gesicht…Im Klingelpütz bereiteten sich die Justizbediensteten vor. Anstaltsleiter Michael Thewalt: „Herr Hrbac wurde im Hafthaus vier untergebracht, das verstärkt gesichert ist.“ Nach ein paar Wochen versuchte Thewalt, Hrbac in ein normales Hafthaus zu verlegen, allerdings auch mit verstärkten Sicherungsmaßnahmen.
Doch am 13. Februar passierte es beim Einrücken aus der Freistunde. „Durch einen unglücklichen Zufall hat die Zellentür offengestanden.“ Da sei ein bis heute unbekannter Häftling in die Zelle gestürmt, um Hrbac anzugreifen.
Was genau geschah, darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen. Nach Angaben von seinem Verteidiger Uwe Krechel wurde Hrbac das Gesicht zerschnitten. Thewalt selbst stellt es anders dar: „Ich weiß von einem Schlag, er ist danach dem Anstaltsarzt vorgeführt worden.“ Dann wurden Hrbac Lichtbilder von Mitinhaftierten vorlegt. Er erkannte den Täter nicht. Oder er wollte ihn nicht erkennen.
Quelle: express
2 Kommentare:
In solchen Fällen sind "Zufälle" früher oder später wohl eher die Regel.
Er erkannte den Täter nicht. Oder er wollte ihn nicht erkennen.
Ihm dürfte klar sein, dass das möglicherweise die letzte Identifizierung in seinem Leben sein könnte.
Was spricht denn dagegen, solche "Problemfälle" bundesweit zu sammeln und unter sich "aufzubewahren"?
Die Mehrkosten dürften sich doch mit den dann wegfallenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in etwa die Waage halten. Sachlich irgendwo zentral Nähe Frankfurt/Main.
Wobei ich ja generell als Aufenthalt für solche Fälle immer für die Insel Helgoland plädiere. Nach erfolgter Änderung des §50 StVO in "Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren und der Aufenthalt von Personen unter 21 Jahren verboten."
Kommentar veröffentlichen