Es ist schon beeindruckend, wie manche Richter ihre Missachtung des ein oder anderen Verteidigers zur Schau tragen. Wenn es dann, wie heute, mal wieder eine Jugendrichterin ist, die den Saal betretend nicht einmal Guten Morgen sagen kann sondern von Null auf Hundert herumblafft, dass die Angeklagten in der falschen Reihenfolge sitzen, fragt man sich, ob sich solche Personen über Erziehung und Vorbildfunktion jemals Gedanken gemacht haben.
Und dass auch noch an einem Tag, an dem "Zukunftstag" (ehemaliger Girls-Day) ist und sich jugendliche Zuschauer im Raum befinden, die sich bescheiden und ohne Verständnis angeschaut haben, als dies geschah.
24 April 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
3 Kommentare:
In welcher Reihenfolge sind denn die Angeklagten anzuordnen, um eine StPO-konforme Verhandlung zu gewährleisten? Der Grösse nach? Oder alphabetisch?
Im Regelfall schlichtweg alphabetisch, damit das Gericht / die Staatsanwaltschaft nicht immer überlegen muss, wer wer ist ...
na, wie wäre es mit ein wenig überlegung?
in der reihenfolge, wie sie in der anklageschrift aufgeführt sind...!
macht auch für die zuschauer sinn, da sie so sofort wissen, wer welcher (vermutliche) spitzbube ist!
Kommentar veröffentlichen