Es wundert schon sehr, wie schlecht z.B. Mobilfunk - Betreiber ihr eigenes Verkaufspersonal schulen und dabei Kunden vergraulen. Ein Paradebeispiel ist mir selbst gestern widerfahren in einer Niederlassung eines solchen Betreibers mit vorne v und hinten e auf rotem Hintergrund in Braunschweig in den Schloss-Arkaden.
Eine von ihrem vermeintlichen Fachwissen höchst überzeugte Fachverkäuferin wollte den Versuch der Durchsetzung von Gewährlsistungsansprüchen u.a. daran scheitern lassen, dass der Kunde keine Originalrechnung vorlegen könne, denn ohne solche könne sie in ihrem System ja auch nichts finden, ferner beharrte sich auch noch auf ihrem vermeintlichen Recht, dem Kunden gegenüber in epischer Breite die Geschichte der bisherigen Abwicklung lautstark und unfreundlich angriffslustig schildern zu dürfen, vermutlich, um anderen anwesenden Personen gegenüber den Kunden auch noch als dumm dastehen zu lassen.
Dass bei Schulungen das Märchen von der Notwendigkeit der Vorlage der Originalrechnung bei Gewährleistungsansprüchen nicht ausgerottet wird, kann schon zu weißglutähnlichen Anfallsleiden führen. Glücklicherweise war der zweite Versuch der Abwicklung der Gewährleistungsansprüche über die Telefon-Hotline des Anbieters in weniger als 10 Minuten höchst kompetent und darüber hinaus kulant erledigt.
Daran hätte sich die Dame mit der eingebildeten Kompetenz in Braunschweig eine Scheibe abschneiden können. Schade, dass sie nicht mithören konnte.
11 Oktober 2008
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2 Kommentare:
Was les ich in der Überschrift? "Inkontinenz auf zwei Beinen".
Ich glaub, ich geh mal an die frische Luft.
Mir wurde vor kurzem von einem anderen Mobilfunkanbieter erklärt, dass ich keine Ansprüche den Verkäufer, sondern nur gegen den Hersteller habe. Dieser entscheide dann auch, ob es eine Reparatur wird oder eine neue Lieferung.
Gut war dann noch:
Gewährleistung für Zubehör ist nur 6 Monate lang, weil das so in den Garantiebedingungen steht.
Im Tenor war letztlich noch zu hören, dass der Vertrag des Verkäufers mit dem Hersteller relevanter ist als die gesetzlichen Vorschriften...
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