07 Oktober 2008

Strafkammer beweglich wie ein Kubikmeter gebundener Beton

Es ist schon bemerkenswert, dass Strafkammern verhältnismäßig schnell dabei sind, einen weiteren Pflichtverteidger zur Verfahrenssicherung beizuordnen, wenn der bis dahin einzige Pflichtverteidiger nicht alle Termine wahrnehmen kann. Dabei wird auch oft gern auf Kollegen zurückgegriffen, die möglichst glatt und ohne Ecken mit einen widerstandslosen Strömungswiderstandskoeffizient oder CW-Wert versehen sind, die vom Angeklagten ganz sicher nicht ausgesucht worden wären.

Zum konsequenten Wächter der Staatskasse und beweglich wie ein Kubikmeter gebundenen Betons werden viele Kammern aber dann, wenn die Verteidigung von sich aus auf anstehende Terminprobleme hinweist und darum bittet, einen bestimmten vom Angeklagten gewollten zweiten Pflichtverteidiger beizuordnen.

Heute habe ich mal wieder - nicht zum ersten Mal - deutlich erfahren, dass dann der Eindruck entsteht, dass die Richter meinen, den zweiten Verteidiger aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.

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