Ich mischte mich ein und fragte danach, was das für ein Antrag sei und wies darauf hin, dass ich als Verteidiger erwarte, über Anträge von Prozessbeteiligten informiert zu werden.
Die Antwort: Das geht Sie gar nichts an! Es ist ein PKH-Antrag.
Das stimmt zwar auch nicht, weil das im Strafverfahren etwas anders ist als im Zivilverfahren, aber einem Verteidiger, der nach von Prozessbeteiligten zur Akte gereichten Antragsankündigungen fragt, zu antworten: Das geht sie gar nichts an! ist eine Wortwahl, die nun ein anderer Richter auf die Frage überprüfen muss, ob ein vernünftiger Angeklagter jetzt gewisse Sorgen haben muss.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Mein Tipp: Sie wird verstimmt sein über Ihren Antrag.
Halte ich auch für vorstellbar.
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