05 Oktober 2009

Der glückliche Zeuge

Die Idee war gut und kam dem Zeugen entgegen. Das Amtsgericht in Niedersachsen schickte die Akte nach Dresden, damit der Zeuge in seiner Heimatstadt beim dortigen Amtsgericht vernommen werden konnte. Das freute ihn.

Blöd nur, dass der dortige Richter mir als Verteidiger von dem Termin nichts mitgeteilt hatte, so dass ich von mir beabsichtigte Fragen nicht stellen konnte. Also platzte der erste Hauptverhandlungstermin in Niedersachsen, weil ich der Verlesung seiner Vernehmung aus Dresden widersprechen musste.

Heute sollte es nun losgehen, und der Zeuge war aus Dresden angereist. Wieder blöd: der Angeklagte war nicht erschienen und nun dauerte es von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bis amtsärztlich feststand, dass der Angeklagte tatsächlich nicht verhandlungsfähig war.

Erkennbar zähneknirschend trollte sich der Zeuge wieder in Richtung Dresden und konnte irgendwie keine richtige Freude artikulieren, dass er nun im März beim nächsten Versuch wieder anreisen darf.

Blöd halt.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Um das ganze richtig traurig zu machen fehlt nur noch eine Aufstellung der Reisekosten, die vom Gericht an den Zeugen gezahlt wurden.

Anonym hat gesagt…

...und richtig richtig traurig wäre es, wenn es eine reisekostenerstattung an den zeugen überhaupt nicht gäbe.

.~.

laertes hat gesagt…

der verteidigte angeklagte wird genau 'im richtigen moment' verhandlungsunfähig? und das verzögert den prozess bis märz 2010?

ein schelm, wer böses dabei denkt.

Werner Siebers hat gesagt…

Lieber Schelm ;-),

ich werde Dir mal beim Kaffee erzählen, warum in diesem Fall jeder Mensch nachvollziehen kann, dass diese verhandlungsunfähigkeit mit Sicherheit nicht "konstruiert" war.

Bis bald mal hoffentlich!

 

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