In Sachen XYZ
erlaube ich mir den höflichen Hinweis, dass es nicht nur überflüssig sondern auch steuergeldverschwendend ist, mir Ladungen zunächst per Fax und dann auch noch mit gewöhnlicher Schneckenpost zuzustellen. Wenn das nicht nur bei mir geschieht sondern bei allen Ladungen zumindest außerhalb X-beliebig-Stadt, wäre ein Einsparung von Steuergeld in erheblichem Umfang denkbar.
Mir jedenfalls genügt völlig die Korrespondenz per Fax, sie ist schneller, zuver-lässiger und einfacher.
Das, was das Gericht dann per Post nachsendet, wandert sicher nicht nur bei mir direkt in den Schredder, ich empfinde dieses Nachsenden eher sogar noch als Belästigung, weil mein Personal gezwungen ist, sich mit objektiv völlig überflüssiger Post zu befassen.
Gibt es kein Kosten-Controlling beim Amtsgericht? Wenn nein, ich stelle mich gern zur Verfügung und würde mein Honorar auf den Betrag beschränken, der in einem einzigen Jahr dann eingespart wird.
Ich bitte also ernsthaft darum, mein Büro zukünftig nicht mehr mit doppelter Post zu belasten und die Steuergeldverschwendung zu reduzieren und die Korrespondenz auf das Fax zu beschränken, es sei denn, es geht um die Ver-sendung vollstreckbarer Ausfertigungen oder anderer Urkunden, die zwingend im Original weiterzuleiten sind.
Bei denen verzichte dann aber gern auf die Übersendung „Vorab per Fax“, weil auch das völlig überflüssig ist.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
7 Kommentare:
Herr Siebert, versetzen Sie sich mal einen Augenblick in die Lage eines Empfängers eines solchen Briefes. Würden Sie wirklich eher solchen Anregungen nachkommen, wenn Sie derartig polemisch geschrieben sind oder nehmen Sie nicht auch solche Menschen ernster, die sachlich bleiben?
1. da ist nichts polemisch, ich meine jedes Wort so, wie ich es geschrieben habe!
2. ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass sich NICHTS! ändert bei einer zurückhaltenden Wortwahl, das wird nicht einmal gelesen, geschweige denn, darauf reagiert oder gar etwas geändert.
Seit wann kommt es der Staatskasse denn auf ein bißchen Porto und Papierkosten an?
Schreiben vom 14.10.2009:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, bitte beachten Sie, daß das Verfahren unter einem neuen Aktenzeichen geführt wird."
Schreiben vom 15.10.2009:
"Sehr geehrter Herr Rechtanwalt,
das Verfahren wurde eingestellt."
Schreiben vom 22.10.2009 (55 Cent Porto):
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
bei den abgerechneten Kopien wurden 0,30 Euro zu viel beantragt. Es wird um Überprüfung des Kostenfestzungsantrags geben."
Ändert sich denn etwas beim herumpoltern? Würde mich überraschen.
Bevor ein falsches Bild entsteht: Ich halte es natürlich auch für Steuerverschwendung. Übrigens beklagen sich die Gerichte ebenfalls darüber, dass sie von dem meisten Rechtsanwälten sämtliche Schreiben doppelt erhalten...
Ich habe auch nicht gepoltert, ich habe deutlich meine Meinung gesagt und nicht dieses widerliche Juristengeflüster gewählt.
Das, was hier fälschlich als "Poltern" oder "polemisch" bezeichnet wird, hat oft Erfolg, wenn es um Dinge geht, die an dem Richter oft vorbeigehen, weil sie Geschäftsstellensache oder Rechtspflegersache sind.
Die fühlen sich nämlich plötzlich angegangen, merken natürlich nicht, dass sie etwas ändern müssten und rennen zum Richter und beklagen sich darüber, dass sie in ihrer "Öffentlicher-Dienst-Ehre" beleidigt fühlen.
Oft sprechen mich dann die Richter an und berichten, dass es nur so dazu kommen konnte, dass sich die Richter auf diesem Weg erstmals mit der jeweiligen Problematik beschäftigen konnten und den "Beleidigten" beibiegen konnten, dass die klaren Worte zu Recht auf den Tisch gekommen sind.
Man ändert nichts durch rücksichtsvolles Geflüstere, das nimmt niemand zur Kenntnis.
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