Der Mandant war ein wenig verzweifelt. Seine Firma hatte einen Anhörungsbogen bekommen wegen eines Verkehrsdeliktes, reichlich zu schnell. Ein Foto war auch in den Anhörungsbogen reinkopiert. Zu erkennen war etwas, das ich grob als Schäferhund oder Häkelschwein identifiert hätte, nicht aber als menschlichen Kopf. Man wollte wissen, wer der Fahrer gewesen ist.
Wenn denn der Mandant Fahrer gewesen wäre, hätte ein gewisses Überlaufen seines Flensburger Rabattscheins befürchtet werden müssen.
Ich habe mich dann für die Firma legitimiert und um Akteneinsicht gebeten, weil nur so - vielleicht - der Fahrer identifiziert werden könnte.
Keine 30 Minuten nach meinem Fax kam der Anruf, dass man das Verfahren einstellt, weil das Foto ja wirklich "grottenschlecht" sei. Gut für den Mandanten, wenn er denn der Fahrer gewesen sein sollte.
Warum man die Nachfrage nicht gleich lässt, wenn das Foto so schlecht ist, kann man nur erahnen. Böse Ahnung!
Jetzt werde ich aber nie erfahren, wer der Fahrer war: Schäferhund, Mandant oder Häkelschwein?
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Nun, der Fahrer ließe sich ja ggf. auch anhand der angegebenen Uhrzeit feststellen.
warum? Weil Schäferhunde nur zu bestimmten Uhrzeiten durch die Lande fahren?
Das Häkelschwein hier?
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