Die Vorsitzende meint patzig, das sei kein Schreien gewesen, wenn sie schreie, sähe das anders aus; im Übrigen könne der Verteidiger ja einen Befangenheitsantrag stellen.
Der Kollege erwidert, das sei aus seiner Sicht kein Befangenheitsgrund, dieses Verhalten beruhe wohl auf anderen Gründen.
Ich weiß gar nicht, was er meint.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Mir fällt auf das hier im Blog im Schwerpunkt Richterinnen mit Fehltritten glänzen. Lassen sich da Tendenzen erkennen?
Ja, offenbar gibt es statistisch zumindest einen gewissen Auseinandersetzungsüberhang zwischen mir und Richterinnen. Vielleicht liegt es an mir, vielleicht aber auch an der Tatsache, dass zur Zeit überwiegend Frauen versuchen, den Anforderungen des Richteramtes gerecht zu werden.
Einigen gelingt es auch.
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