28 Oktober 2009

Wenn der Verteidiger mich ärgert, strafe ich den Angeklagten

Ein doch etwas unprofessionellen Zungenschlag bekommt die Verhandlung bei einer Jugendrichterin, die sich erkennbar darüber ärgert, dass ich als Verteidiger etwas kurz angebunden bin und bespielweise bei der Frage, ob ich die Vereidigung eines Zeugen "wünsche", nicht mit ja oder nein antworte sondern lediglich zu Protokoll gebe, dass ich rechtliches Gehör hatte.

Darauf kommen dann solche Sprüche wie "ich kann auch anders" oder Entsprechendes, die mich "befangenheitsmäßig" nicht kratzen, aber die zeigen, dass das Trennen von Beruf und persönlichen Befindlichkeiten leider nicht jedem Prozessbeteiligten möglich erscheint.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung







4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Herzlichen Glückwunsch Herr Siebers!
Nach sooooo vielen Jahren Berufserfahrung, haben auch Sie endlich das System durchschaut!

:0)))

Ein glücklicher Tag für all Ihre kommenden Mandanten!

Werner Siebers hat gesagt…

Nee, die haben kein Glück, denn ich werde es nicht lassen, so zu verteidigen, wie es MANCHEM nicht gefällt.

Und ob über die Instanzen das nicht der erfolgreichere Weg ist, mögen andere entscheiden.

Anonym hat gesagt…

:0((

Diplomatie gehört nicht zu Ihren Stärken!
Naja, solange die Mandanten zahlen...auch mehrere Instanzen?!

Was soll ich sagen: Ihr Erfolg gibt Ihnen schließlich Recht! ;0)

Werner Siebers hat gesagt…

Diplomatie ist nicht, wenn man den anderen anal näherkommt; Diplomatie ist, dass man das erreicht, was man erreichen will, ohne dass die anderen merken, wie man es macht, z.B., weil sie auf Theater auf Nebenschauplätzen hereinfallen.

 

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