"Es ist eine vorweg gezogene kleine Hauptverhandlung", erläutert der bayerische Richter in der Braunschweiger Brunsviga vor mehr als 60 niedersächsischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten, die zur effektiveren Verfolgung von Sexualstraftaten erstmals zu einer interdisziplinären Fachtagung zusammengekommen sind.
Quelle: newsclick
Es mögen gute Ziele sein, aber die fortschreitende Verbrüderung der Richterschaft mit den Ermittlern unter Ausschluss der Verteidiger zeigt eine Entwicklung weg von der Unschuldsvermutung zu einer reinen "Anklageabnickung" vor Gericht.
Wie will eigentlich ein Richter, der sich in so unglaublich tolle interdisziplinäre Fachtagungen einbinden lässt und Begeisterung über ausgerechnet bayrische Erfahrungen zeigt, mit am nächsten Tag von einem nicht interdisziplinär eigebundenen Verteidiger konstruktiver Kritik an den angeblich so opferschützenden Methoden offen und unschuldsvermutungsorientiert umgehen?
Er kann es nicht! Er ist einseitig infiltriert und vorab auf die eine Seite gezogen! Auf die Seite, die mit der Unschuldsvermutung nicht mehr vereinbar ist! Er ist per se befangen!
Er ist für die Abschaffung des Unmittelbarkeitsprinzips, er ist bereit, hinzunehmen, dass er in der "richtigen" Hauptverhandlung keine Fragen mehr stellen kann, er ist damit einverstanden, dass er mit seiner Kammer und damit seinen Schöffen mit einer Konserve abgefüttert wird, er ist damit einverstanden, dass ihm etwas vorgesetzt wird, das er selbst weder beeinflussen noch steuern konnte.
Wozu brauchen wir noch Richter, die sich für so etwas hergeben?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
das ist in der tat eine bedenkliche tendenz. ich beobachte im kollegen- wie im richterkreise eine - ziemlich verbreitete - einstellung 'gegen' verteidigung, genauer:
es wird tatsächlich offen und mit großäugiger verwunderung gefragt, wozu der beschuldigte denn überhaupt einen verteidiger braucht?
wenn anklage erhoben und eröffnet worden ist, dann MUSS doch was dran sein an der natürlich glasklaren sache, und so 'ne hauptverhandlung schaukeln staatsanwalt und richter schon ohne verteidiger.
bah!
gelobt sei § 140 StPO!
p.s.:
es gibt aber auch nicht wenige verteidiger, die durch ihre fast schon mandantenfeindliche art (stichwort: hilfspolizisten) öl ins feuer gießen und so an der überflüssigmachung ihrer eigenen rolle arbeiten.
ernsthaft - bei manchen verteidigern ärgere ich mich, dass ich überhaupt zur sitzungsvertretung gekommen bin. in der zeit hätte ich nämlich am schreibtisch viele akten schaffen können, während der verteidiger meine rolle energisch übernommen hätte ("los doch, nun gestehen Sie schon!").
Das sind die Kollegen, die sich gern einreden lassen, dass sie angeblich ein "Organ der Rechtspflege" sind und gar nicht wissen (wollen), dass sie ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" sind.
Kommentar veröffentlichen